Beschlussvorlage - 12/SVV/0321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Aufhebung der Beschlüsse zur Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2012 vom 07.12. und 19.12.2011, DS 11/SVV/0680.

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Erläuterung

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Begründung:

 

Am 07.12.2011 fassten die Stadtverordneten in ihrer Sitzung einen Beschluss zur Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2012, DS 11/SVV/0680.

Dieser wurde vom Oberbürgermeister gegenüber dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung beanstandet.

 

Auf ihrer Sitzung am 19.12.2011 wiederholten die Stadtverordneten ihre Beschlussfassung. Dieser Beschluss wurde durch den Oberbürgermeister am 28.12.2011 erneut gegenüber dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung beanstandet. In der weiteren Folge beantragte der Oberbürgermeister mit  Schreiben vom 29.12.2011 bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde die Herbeiführung einer Entscheidung nach § 55 Abs. 1 Satz 10 BbgKVerf.

 

Am 21.03.2012 fand im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg ein Erörterungstermin zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung statt. Hierbei stellten die Vertreter der Kommunalaufsicht fest, dass es nach ihrer Ansicht an einem wirksamen Satzungsbeschluss mangelt. Die vom Oberbürgermeister beanstandeten Beschlüsse hätten durch die Verwaltung umgesetzt, d. h. in eine neue Satzungsvorlage eingearbeitet werden müssen. Hinsichtlich der Reinigungshäufigkeit mangelt es den Beschlüssen an der Bestimmtheit und enthaltene Prüfaufträge wären ebenfalls zu erfüllen gewesen. Insofern gilt die Straßenreinigungssatzung 2011 fort.

Gleichfalls wurde festgestellt, dass die Stadtverordnetenversammlung bei der Bildung von Reinigungsklassen zwar „frei“ ist, die Bildung der Reinigungsklassen aber dennoch in einem nachvollziehbaren System abzubilden hat.

Die Beanstandung des Oberbürgermeisters wäre zurückzunehmen.

 

hrend der Sitzung des Hauptausschusses am 11.04.2012 erfolgte eine Verständigung zum weiteren Verfahrensablauf. Es herrschte Übereinstimmung darin, die zurzeit geltende Straßenreinigungssatzung aus 2011 auch weiterhin in 2012 fortgelten zu lassen.

 

Um dieses rechtlich umzusetzen ist es erforderlich, die unter der DS 11/SVV/0680 gefassten Beschlüsse vom 07.12. und 19.12.2011 durch die Stadtverordnetenversammlung aufzuheben.

 

In der weiteren Folge wird der Oberbürgermeister seinen Antrag auf Entscheidung nach § 55 Abs. 1 Satz 10 BbgKVerf bei der Kommunalaufsichtsbehörde zurücknehmen.

 

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