Beschlussvorlage - 12/SVV/0282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ ist in seinem Geltungsbereich gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern und die Planverfahren als Bebauungsplan Nr. 100-1 "Wissenschaftspark Golm" und Bebauungsplan Nr. 100-2 "Geiselbergstraße/Kossätenweg" weiterzuführen (siehe auch Anlage 1).

 

Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 100-1 „Wissenschaftspark Golm“ entschieden (s. Anlagen 2A bis 2I).

 

Der Bebauungsplan Nr. 100-1 „Wissenschaftspark Golm“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und 4).

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Erläuterung

 

Kurzeinführung                                                                                                                                   

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1:              Lageplan mit der Darstellung des geänderten Geltungsbereichs              (1 Seite)

Anlage 2A              Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der förmlichen

Behördenbeteiligung              (13 Seiten)

Anlage 2B.              Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der

              Öffentlichkeitsbeteiligung              (15 Seiten)

Anlage 2C:               Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 1. erneuten

Behördenbeteiligung              (9 Seiten)

Anlage 2D:              Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 1. erneuten

              Öffentlichkeitsbeteiligung              (15 Seiten)

Anlage 2E:              Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 2. erneuten

              Behördenbeteiligung              (10 Seiten)

Anlage 2F:              Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 2. erneuten

              Öffentlichkeitsbeteiligung              (12 Seiten)

Anlage 2G:              Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 3. erneuten

              Behördenbeteiligung              (9 Seiten)

Anlage 2H:              Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der erneuten

              eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung              (1 Seite)

Anlage 2I:              Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der erneuten

              eingeschränkten Behördenbeteiligung              (1 Seite)

Anlage 3:              Planzeichnung              (1 Plan)

Anlage 4:              Begründung              (169 Seiten)

Anlage 5:              Städtebaulicher Vertrag              (4 + 8 Anlagen)

 

Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.03.2004 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ gefasst (DS 04/SVV/0254).

Der Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ mit insgesamt 22,8 ha umfasst einen Planungsbereich, bei dem aufgrund unterschiedlicher Anforderungen eine Aufteilung in zwei eigenständige Bebauungspläne erforderlich geworden ist.

So sollen die gewerblichen Bauflächen beidseitig der neu errichteten Straße Am Mühlenberg sowie die nördlich gelegenen Mischgebietsflächen, auf denen eine baldige bauliche Entwicklung beabsichtigt ist bzw. die in unmittelbarem Zusammenhang zu vorhandenen Nutzungen im Wissenschaftspark stehen (Bebauungsplan Nr. 100-1 „Wissenschaftspark Golm“), zügig einer Bebaubarkeit zugeführt werden. Für die südlich gelegenen Mischgebietsflächen, die überwiegend Bestandteil des mit Beschluss des Umlegungsausschusses vom 10.06.2009 eingeleiteten Umlegungsverfahrens Nr. 4 „Am Kossätenweg“ sind, sowie für die vorgesehene öffentliche Park-anlage nördlich des Kossätenweges (Bebauungsplan Nr. 100-2 „Geiselbergstraße/Kossätenweg“) besteht inhaltlich noch weiterer Klärungsbedarf, dem durch die Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ Rechnung getragen werden soll.

 

Planungsziel des Bebauungsplans Nr. 100-1 „Wissenschaftspark Golm“

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung weiterer Einrichtungen im forschungsnahen Gewerbe vorwiegend aus den Bereichen Materialforschung, Biochemie, Biotechnologie, Physik, Informatik und verwandten Gebieten mit Laborflächenbedarf.

 

Im Laufe des Planverfahrens wurden bisher folgende  Verfahrensschritte durchgeführt:

 

·         förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans (Stand: Juni 2006)

 

·         öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans (Stand: Juli 2008) in der Zeit vom 08. August 2008 bis einschließlich 12. September 2008 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

 

·         Beschluss des Umlegungsausschusses vom 10.06.2009 zur Einleitung des Umlegungs-verfahrens Nr. 4 „Am Kossätenweg“ gemäß § 47 BauGB

 

·         1. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans (Stand: September 2009) in der Zeit vom 19.10.2009 bis einschließlich 19.11.2009 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

 

·         Teilung des umlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“, vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, in die Bebauungspläne Nr. 100-1 „Wissenschaftspark Golm“ und Nr. 100-2 „Geiselbergstraße/Kostenweg“

 

              Begründung: Die Teilung wurde hier aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungs- und               Abstimmungsstände               des Nutzungskonzeptes für Teile des Plangebietes und zugunsten der               Bereitstellung weiterer Bauflächen im Wissenschaftspark erforderlich. Seitens der Eigentümer               rdlich des Kossätenweges war nur eine eingeschränkte Mitwirkungsbereitschaft bei der               Umsetzung der Planungsziele festzustellen. Hauptkritikpunkte waren die geplante Festsetzung               der öffentlichen Parkanlage und die Aufhebung der landwirtschaftlichen Nutzung auf dem               Flurstück 413.

              Im Bebauungsplan muss sichergestellt sein, dass die bislang unbebauten Grundstücke, denen               zunftig durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein Baurecht eingeräumt wird,               bebaubar sind und eine Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche aufweisen. Das ist im               Bestand rdlich des Kossätenweges bislang nicht gegeben. Durch das eingeleitete               Umlegungsverfahren sollen die unbebauten Grundstücke so geordnet werden, dass nach               Lage, Form und Größe baulich nutzbare Grundstücke entstehen. Das Umlegungsverfahren               Nr. 4 „Am Kossätenweg“ wurde bereits vor dem Satzungsbeschluss eingeleitet, da in einem               Parallelverfahren bereits im Vorfeld im Umsetzbarkeit einer Umlegung geprüft werden soll, um               später lange Änderungsverfahren zu vermeiden.

              Gleichzeitig ist das Thema der Ausgleichsproblematik, hier insbesondere auch die               Flächenverfügbarkeit, im Bebauungsplan abschließend zu klären. Das ist r die Flächen, die               als öffentliche Parkanlage nördlich des Kossätenweges festgesetzt werden sollen, bislang               nicht gegeben. Hinzu kommt, dass gegenwärtig noch Abstimmungen zwischen der               Landeshauptstadt Potsdam und der Deutschen Bahn über die Heraustrennung weiterhin               bahnbetriebsnotwendiger Flächen innerhalb des Flurstückes 1271 der Flur 2 der Gemarkung               Golm erfolgen.

              Zur Klärung der o.g. Punkte sind weitergehende Abstimmungen erforderlich. Der               weitergehende Klärungs- und Abstimmungsbedarf bezieht sich ausschließlich auf Flächen               rdlich des Kossätenweges im Geltungsbereich des Umlegungsgebietes. r die               gewerblichen Baufchen und die Bauflächen des               Mischgebietes MI2.1 und 2.2 sind               weitergehende Maßnahmen zur Grundstücksneuordnung nicht erforderlich. Die               eingegangenen Anregungen und Hinweise aus den bisherigen Beteiligungsverfahren               beziehen sich im Wesentlichen auf die Flächen im Geltungsbereich des               Umlegungsgebietes.               Um die weitere Bereitstellung von Gewerbeflächen und die Umsetzung der Planungen im               Mischgebiet 2.1 und 2.2 nicht weiter zu behindern, wurde hier die Teilung des               Bebauungsplanes Nr. 100 notwendig.

              Die Teilung des umlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 100 wurde im               Amtsblatt Nr. 19/2009 der Landeshauptstadt Potsdam am 26. November 2009 bekannt               gemacht. Auf den Vorbehalt der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung wurde               hingewiesen.

 

·         2. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans (Stand: Dezember 2009) in der Zeit vom 15.12.2009 bis einschließlich 29.01.2010 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in die Abwägung eingestellt.

 

·         erneute Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans im Rahmen des Planungsfortschritts und erneute eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB der von den Änderungen betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans (Stand August 2011)

 

Auf Grundlage des § 35 BauGB erfolgte zwischenzeitlich die Realisierung der Straße Zum hlenteich und der verlängerten Fußngerverbindung. In den Bebauungsplan werden die Flächen übernommen und planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus erfolgten Änderungen in den Hinweisen ohne Normcharakter zu den Pflanzgeboten.

 

              Im Ergebnis der o.g. Änderungen erfolgte, da die Grundzüge der Planung nicht berührt waren,               eine erneute eingeschränkte Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Öffentlichkeit               sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.               V. m. § 4a Abs. 3 BauGB. Mit Schreiben vom 04.08.2011 wurden das Ministerium der               Finanzen, die PHF Projektmanagement- und Baubetreuungsgesellschaft mbH für Prof. Dr. H.               Plattner, die Max-Planck-Gesellschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft, das Studentenwerk               Potsdam, der               Fröbel e.V. und der Landesbetrieb Straßenwesen angeschrieben und um               Stellungnahme nur zu den geänderten Teilen aufgefordert. Den Beteiligten wurde eine Frist für               die Rückäerung bis zum 19.08.2011 eingeräumt. Insgesamt gingen zwei Stellungnahmen               ein. Es wurden keine               Bedenken zur Planung vorgebracht.

 

Nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung ist aus der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Stellungnahmen betroffenen Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht zu ändern.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst und die Begründung zum Bebauungsplan gebilligt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden. Die Höhe der (verbleibenden) Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

Kostenposition                            geschätzter Aufwand in €              Finanzierung aus

                                                                                    Produktkonto

Herstellung restliche Fläche P&R-Anlage

und Herstellung Fläche A6 (Promenade)           ca. 300.000                                  5410003 / 0961400

 

Grunderwerb Straßenland und                                                                                5410003 / 0411000 und

öffentliche Grünfläche                                        ca.   57.000                                   5510000 / 0411000

 

r den noch zu tätigenden Grunderwerb von ca. 5.700 m² werden maximal bis zu 10 €/m² vorbehaltlich ggfl. noch vorzunehmender Verkehrswertermittlung angesetzt. Die Realisierung des Grunderwerbes für die  Investitionsmaßnahme „Erwerb von Straßenland-Gemeindestraßen“ mit der Investitions-Nr. 0747000140001 erfolgt durch den FB 47. Dafür sind die notwendigen finanziellen Investitionsmittel in der mittelfristigen Investitionsplanung veranschlagt. Diese Maßnahme steht unter dem Haushaltsvorbehalt.

Die Herstellungskosten für die restliche Fläche P&R-Anlage und die Fläche A6 (Promenade) stellen Investitionskosten dar und werden über die Investitionsmaßnahme „Umfeldgestaltung Bahnhof Golm“ durch den FB 47 ab dem Haushaltsjahr 2016 realisiert. Die Investitionsnummer ist ab 2016 noch zu benennen. Der FB 47 wird innerhalb seines Investitionsbudgets in der mittelfristigen Investitionsplanung dies berücksichtigen. Die Investitionsmaßnahme steht unter dem Haushaltsvorbehalt.

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Gnflächen angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

 

Kostenposition                  geschätzter Aufwand in €    Finanzierung aus

                                                                                           Produktkonto

 

Instandhaltung                    ca.              20.000,00                            5410003 / 5221200

öffentl. Erschließungs-

anlagen

 

Pflege öffentlicher               ca.              9.664,00                            5510000 / 5221100

Grünflächen

 

 

Auf die Haushaltsvorbehalte auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

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Anlagen

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