Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Abschnitt Nutheschnellstraße L 40 im Bereich zwischen der Turmstraße und Neuendorfer Straße liegt in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenwesen des Landes Brandenburg. Seit 2007 wurden mehrmals hinsichtlich der Sicherung bzw. der Gewährleistung des Lärmschutzes an der Nutheschnellstraße seitens der Landeshauptstadt Potsdam Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenwesen aufgenommen. Die Ergebnisse der Gespräche bzw. des Schriftverkehrs wurde im Rahmen verschiedener Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt:

-          DS 07/SVV/0373 rmschutz an der Nuthe-Schnellstraße

-          DS 09/SVV/0510 rmschutz an der L 40

-          DS 09/SVV/0558 Lärmschutz an der L 40

-          DS 09/SVV/0785 Lärmschutz Nutheschnellstraße

-          DS 09/SVV/0859 Lärmschutz Nutheschnellstraße

-          DS 10/SVV/0266 Lärmschutz an der Nutheschnellstraße

-          DS 10/SVV/0324 Lärmschutz an der Nutheschnellstraße

-          DS 10/SVV/0610 rmschutz an der Nutheschnellstraße

 

Die Niederlassung West des Landesbetriebes Straßenwesen hat auf Grund verschiedener Anforderungen von Bewohnern aus den o. g. angrenzenden Wohngebieten der Nuthestraße im Jahr 2008 lärmtechnische Berechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einer öffentlichen Veranstaltung am 15.04.2010 vorgestellt. Die ermittelten Lärmwerte verpflichten den Straßenbaulastträger nicht zu einem zusätzlichen Lärmschutz. Aufgrund der nur an wenigen Wohnhäusern vorliegenden Grenzwertüberschreitung zur Lärmsanierung wird die Errichtung von Lärmschutzwänden als unverhältnismäßig angesehen. Die innerhalb der Grenzwertisophone liegenden Häuser wurden zum Teil bereits mit passiven Lärmschutzmaßnahmen versehen.

 

Um dennoch eine Lösung für die betroffenen Anlieger zu erwirken, hat sich der Oberbürgermeister schriftlich an das zuständige Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) gewandt. Die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 8. Juli 2010 an den Oberbürgermeister ausgeführt, dass unter den gegenwärtigen verkehrlichen und verkehrspolitischen Rahmensetzungen keine Handlungsmöglichkeiten in Potsdam bestehen.

 

Im Gegensatz zu dem Bauabschnitt des Landesbetriebes Straßenwesen ist der jetzt im Umbau befindliche Abschnitt der L 40 (von Berliner Straße bis F.-List-Straße) durch eine Plangenehmigung gesichert. Darin ist u.a. auch geregelt, Vorsorgemaßnahmen zum Lärmschutz umzusetzen.

Durch die Landeshauptstadt Potsdam werden deshalb in den betroffenen Bereichen Lärmschutz-wände aufgestellt.

 

 

Ergebnis der erneuten Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenwesen

Am 07.03.2012 wurde die Thematik erneut von Vertretern der Landeshauptstadt Potsdam an den Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg herangetragen. Die Vertreter des Landesbetriebes verwiesen auf die o.g. Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung vom 18.06.2008. Neue Erkenntnisse liegen dem Landesbetrieb nicht vor.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat aktuell überprüft, ob die angesetzten Verkehrszahlen der schalltechnischen Untersuchung von 2008 noch mit den heutigen Zahlen übereinstimmen. Die DTV-Werte (DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) wurden durch die aktuelle Verkehrszählung vom 01.09.2011 der Landeshauptstadt Potsdam, die für den betroffenen Querschnitt einen DTV-Wert von 80.800 Kfz ergab, bestätigt. Somit würde ein neuerliches schalltechnisches Gutachten keine neuen Erkenntnisse liefern.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg gebeten, bei zukünftigen Belagsinstandsetzungen der Nutheschnellstraße lärmarme Asphaltverschleißschichten einzubauen.

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Erläuterung

 

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