Antrag - 12/SVV/0300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beschluss DS 10/SVV/0434 hinsichtlich der unbedingten Ausübung des Vorkaufsrechtes von Ufergrundstücken zur Erfüllung des Planungszieles des B-Plan Nr. 8 durchzusetzen.

 

Der in der Mitteilungsvorlage DS 12/SVV/0055 geäerten Handlungsidee der Verwaltung wird in dem Punkt widersprochen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Im B-Plan Nr. 8 ist die gesamte Uferzone als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Dies soll im Sinne der Schutzziele des LSG V Königswald der Erreichung der Erholungs- und Naturschutzziele dienen. Diese Ziele stellen ein öffentliches Bedürfniss dar, welche durch die Kommunalverfassung abgesichert ist. In der gängigen Praxis zeigt sich, dass die Verwaltung nicht in der Lage ist bei Privateigentum der Uferflächen diese Schutzziele dauerhaft sicherzustellen. Insofern ist auch unter Berücksichtigung der geringen Verkehrswerte der Eigentumserwerb bei der Vorkaufsrechtsausübung für eine öffentliche Grünfläche am Seeufer der wirtschaftlichste  Weg.

 

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