Antrag - 12/SVV/0155

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche Gebührensatzungen der Landeshauptstadt Potsdam hinsichtlich einer Anpassung der Gebührenhöhe für alle gebührenpflichtigen Leistungen zu prüfen. Basis der Prüfung sollten die realen, auf Grundlage der doppischen Haushaltsführung ermittelten Kosten sein.

 

Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung zur letzten Sitzung vor der Sommerpause vorzulegen.

 

Bei positiver Prüfung wird der Stadtverordnetenversammlung die geänderte Gebührensatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Erläuterung

Begründung:

Zahlreiche Gebührensatzungen (zum Beispiel Bibliothek, Sportstättennutzung) sind seit geraumer Zeit nicht angepasst worden.

 

Basis für eine politische Entscheidung zur Anpassung einer Gebührensatzung sollten die zuvor ermittelten realen Kosten, die durch die Bereitstellung des städtischen Angebotes entstehen, bezogen auf eine adäquate Nutzungseinheit (zum Beispiel anfallende Kosten je Stunde in einer Sportstätte) darstellen.

 

Die Anpassung soll sowohl bei Benutzungs- als auch für die Verwaltungsgebühren geprüft werden.

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