Anfrage - 12/SVV/0355

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der örtlichen Presse zufolge hatte die Stadtkontor GmbH im Auftrage der Stadt Potsdam ein Grundstück im Sanierungsgebiet zu einem festen Preis ausgeschrieben.

Nach einer Vorauswahl von fünf als gleichwertig erachteten Bietern erhielt ein Bieter im Losverfahren den Zuschlag.

Hiergegen klagte ein anderer Bieter; die Klage wurde vom OLG Brandenburg abgewiesen, so dass das Verfahren offensichtlich rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Gleichwohl stellt sich die Frage, ob nicht bei einer so großen Zahl von Bietern ein höherer Preis zu erzielen gewesen wäre und ob die zugleich eingereichten Sanierungskonzepte der Bieter so deckungsgleich waren, dass sachliche Unterschiede nicht festgestellt werden konnten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Warum wurde das Grundstück nicht im Höchstgebotsverfahren ausgeschrieben, bei dem der Verkehrswert als Mindestgebot festgelegt wird?

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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