Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0332

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Dem von der Verwaltung in der Bürgerversammlung am 20.03.2012 vorgetragenen Vorschlag, den Spielbereich mit einem zusätzlichen Spielgerät für Kleinkinder (Federwippgerät) zu ergänzen, wurde zugestimmt. Nach entsprechender Bestätigung des städtischen Haushaltes und der notwendigen Ausschreibung wird das Spielgerät anstelle einer Findlingsgruppe montiert. Eine Sitzbank wurde bereits im letzten Jahr zu Verfügung gestellt.

Die andere  Findlingsgruppe bleibt bestehen, um ein unkontrolliertes Fußballspielen zu verhindern.

 

Der fließende Verkehr wird in einem Abschnitt der Thaerstraße durch das VZ  274.1/274.2 (Tempo 30-Zone) und im weiteren Teil durch VZ 325.1/325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) geregelt. Die Beschilderung ist auf ausreichende Entfernung wahrnehmbar.

 

Zur Verdeutlichung der baulichen Voraussetzung kann es in Einzelfällen zweckmäßig sein, Flächen für Fußgänger zu reservieren und diese in geeigneter Weise vom befahrbaren Bereich abzugrenzen. Die gegebenen baulichen Gegebenheiten im Verkehrsraum der Thaerstraße zwingen nach Auffassung der Verwaltung den Fahrzeugführer bereits heute in angemessenem Umfang zur Drosselung der Geschwindigkeit.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahmen auf dem Spielplatz Thaerstraße werden aus dem Budget des Bereiches Grünflächen finanziert.

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