Beschlussvorlage - 12/SVV/0282
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 100 "Wissenschaftspark Golm" Teilung des räumlichen Geltungsbereichs und Fortführung als Bebauungsplan Nr. 100-1 "Wissenschaftspark Golm" und Bebauungsplan Nr. 100-2 "Geiselbergstraße/Kossätenweg" sowie Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 100-1 "Wissenschaftspark Golm"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.05.2012
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06.06.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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24.05.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
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Vorberatung
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22.05.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 100 Wissenschaftspark Golm ist in seinem Geltungsbereich gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern und die Planverfahren als Bebauungsplan Nr. 100-1 "Wissenschaftspark Golm" und Bebauungsplan Nr. 100-2 "Geiselbergstraße/Kossätenweg" weiterzuführen (siehe auch Anlage 1).
Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 100-1 Wissenschaftspark Golm entschieden (s. Anlagen 2A bis 2I).
Der Bebauungsplan Nr. 100-1 Wissenschaftspark Golm wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und 4).
Erläuterung
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Lageplan mit der Darstellung des geänderten Geltungsbereichs (1 Seite)
Anlage 2A Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der förmlichen
Behördenbeteiligung (13 Seiten)
Anlage 2B. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung (15 Seiten)
Anlage 2C: Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 1. erneuten
Behördenbeteiligung (9 Seiten)
Anlage 2D: Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 1. erneuten
Öffentlichkeitsbeteiligung (15 Seiten)
Anlage 2E: Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 2. erneuten
Behördenbeteiligung (10 Seiten)
Anlage 2F: Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 2. erneuten
Öffentlichkeitsbeteiligung (12 Seiten)
Anlage 2G: Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 3. erneuten
Behördenbeteiligung (9 Seiten)
Anlage 2H: Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der erneuten
eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung (1 Seite)
Anlage 2I: Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der erneuten
eingeschränkten Behördenbeteiligung (1 Seite)
Anlage 3: Planzeichnung (1 Plan)
Anlage 4: Begründung (169 Seiten)
Anlage 5: Städtebaulicher Vertrag (4 + 8 Anlagen)
Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.03.2004 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 100 Wissenschaftspark Golm gefasst (DS 04/SVV/0254).
Der Bebauungsplan Nr. 100 Wissenschaftspark Golm mit insgesamt 22,8 ha umfasst einen Planungsbereich, bei dem aufgrund unterschiedlicher Anforderungen eine Aufteilung in zwei eigenständige Bebauungspläne erforderlich geworden ist.
So sollen die gewerblichen Bauflächen beidseitig der neu errichteten Straße Am Mühlenberg sowie die nördlich gelegenen Mischgebietsflächen, auf denen eine baldige bauliche Entwicklung beabsichtigt ist bzw. die in unmittelbarem Zusammenhang zu vorhandenen Nutzungen im Wissenschaftspark stehen (Bebauungsplan Nr. 100-1 Wissenschaftspark Golm), zügig einer Bebaubarkeit zugeführt werden. Für die südlich gelegenen Mischgebietsflächen, die überwiegend Bestandteil des mit Beschluss des Umlegungsausschusses vom 10.06.2009 eingeleiteten Umlegungsverfahrens Nr. 4 Am Kossätenweg sind, sowie für die vorgesehene öffentliche Park-anlage nördlich des Kossätenweges (Bebauungsplan Nr. 100-2 Geiselbergstraße/Kossätenweg) besteht inhaltlich noch weiterer Klärungsbedarf, dem durch die Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 100 Wissenschaftspark Golm Rechnung getragen werden soll.
Planungsziel des Bebauungsplans Nr. 100-1 Wissenschaftspark Golm
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung weiterer Einrichtungen im forschungsnahen Gewerbe vorwiegend aus den Bereichen Materialforschung, Biochemie, Biotechnologie, Physik, Informatik und verwandten Gebieten mit Laborflächenbedarf.
Im Laufe des Planverfahrens wurden bisher folgende Verfahrensschritte durchgeführt:
· förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans (Stand: Juni 2006)
· öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans (Stand: Juli 2008) in der Zeit vom 08. August 2008 bis einschließlich 12. September 2008 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
· Beschluss des Umlegungsausschusses vom 10.06.2009 zur Einleitung des Umlegungs-verfahrens Nr. 4 Am Kossätenweg gemäß § 47 BauGB
· 1. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans (Stand: September 2009) in der Zeit vom 19.10.2009 bis einschließlich 19.11.2009 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
· Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 100 Wissenschaftspark Golm, vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, in die Bebauungspläne Nr. 100-1 Wissenschaftspark Golm und Nr. 100-2 Geiselbergstraße/Kossätenweg
Begründung: Die Teilung wurde hier aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungs- und Abstimmungsstände des Nutzungskonzeptes für Teile des Plangebietes und zugunsten der Bereitstellung weiterer Bauflächen im Wissenschaftspark erforderlich. Seitens der Eigentümer nördlich des Kossätenweges war nur eine eingeschränkte Mitwirkungsbereitschaft bei der Umsetzung der Planungsziele festzustellen. Hauptkritikpunkte waren die geplante Festsetzung der öffentlichen Parkanlage und die Aufhebung der landwirtschaftlichen Nutzung auf dem Flurstück 413.
Im Bebauungsplan muss sichergestellt sein, dass die bislang unbebauten Grundstücke, denen zukünftig durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein Baurecht eingeräumt wird, bebaubar sind und eine Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche aufweisen. Das ist im Bestand nördlich des Kossätenweges bislang nicht gegeben. Durch das eingeleitete Umlegungsverfahren sollen die unbebauten Grundstücke so geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe baulich nutzbare Grundstücke entstehen. Das Umlegungsverfahren Nr. 4 Am Kossätenweg wurde bereits vor dem Satzungsbeschluss eingeleitet, da in einem Parallelverfahren bereits im Vorfeld im Umsetzbarkeit einer Umlegung geprüft werden soll, um später lange Änderungsverfahren zu vermeiden.
Gleichzeitig ist das Thema der Ausgleichsproblematik, hier insbesondere auch die Flächenverfügbarkeit, im Bebauungsplan abschließend zu klären. Das ist für die Flächen, die als öffentliche Parkanlage nördlich des Kossätenweges festgesetzt werden sollen, bislang nicht gegeben. Hinzu kommt, dass gegenwärtig noch Abstimmungen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Deutschen Bahn über die Heraustrennung weiterhin bahnbetriebsnotwendiger Flächen innerhalb des Flurstückes 1271 der Flur 2 der Gemarkung Golm erfolgen.
Zur Klärung der o.g. Punkte sind weitergehende Abstimmungen erforderlich. Der weitergehende Klärungs- und Abstimmungsbedarf bezieht sich ausschließlich auf Flächen nördlich des Kossätenweges im Geltungsbereich des Umlegungsgebietes. Für die gewerblichen Bauflächen und die Bauflächen des Mischgebietes MI2.1 und 2.2 sind weitergehende Maßnahmen zur Grundstücksneuordnung nicht erforderlich. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise aus den bisherigen Beteiligungsverfahren beziehen sich im Wesentlichen auf die Flächen im Geltungsbereich des Umlegungsgebietes. Um die weitere Bereitstellung von Gewerbeflächen und die Umsetzung der Planungen im Mischgebiet 2.1 und 2.2 nicht weiter zu behindern, wurde hier die Teilung des Bebauungsplanes Nr. 100 notwendig.
Die Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 100 wurde im Amtsblatt Nr. 19/2009 der Landeshauptstadt Potsdam am 26. November 2009 bekannt gemacht. Auf den Vorbehalt der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung wurde hingewiesen.
· 2. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans (Stand: Dezember 2009) in der Zeit vom 15.12.2009 bis einschließlich 29.01.2010 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in die Abwägung eingestellt.
· erneute Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans im Rahmen des Planungsfortschritts und erneute eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB der von den Änderungen betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans (Stand August 2011)
Auf Grundlage des § 35 BauGB erfolgte zwischenzeitlich die Realisierung der Straße Zum Mühlenteich und der verlängerten Fußgängerverbindung. In den Bebauungsplan werden die Flächen übernommen und planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus erfolgten Änderungen in den Hinweisen ohne Normcharakter zu den Pflanzgeboten.
Im Ergebnis der o.g. Änderungen erfolgte, da die Grundzüge der Planung nicht berührt waren, eine erneute eingeschränkte Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB. Mit Schreiben vom 04.08.2011 wurden das Ministerium der Finanzen, die PHF Projektmanagement- und Baubetreuungsgesellschaft mbH für Prof. Dr. H. Plattner, die Max-Planck-Gesellschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft, das Studentenwerk Potsdam, der Fröbel e.V. und der Landesbetrieb Straßenwesen angeschrieben und um Stellungnahme nur zu den geänderten Teilen aufgefordert. Den Beteiligten wurde eine Frist für die Rückäußerung bis zum 19.08.2011 eingeräumt. Insgesamt gingen zwei Stellungnahmen ein. Es wurden keine Bedenken zur Planung vorgebracht.
Nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung ist aus der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Stellungnahmen betroffenen Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht zu ändern.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst und die Begründung zum Bebauungsplan gebilligt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden. Die Höhe der (verbleibenden) Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in Finanzierung aus
Produktkonto
Herstellung restliche Fläche P&R-Anlage
und Herstellung Fläche A6 (Promenade) ca. 300.000 5410003 / 0961400
Grunderwerb Straßenland und 5410003 / 0411000 und
öffentliche Grünfläche ca. 57.000 5510000 / 0411000
Für den noch zu tätigenden Grunderwerb von ca. 5.700 m² werden maximal bis zu 10 /m² vorbehaltlich ggfl. noch vorzunehmender Verkehrswertermittlung angesetzt. Die Realisierung des Grunderwerbes für die Investitionsmaßnahme Erwerb von Straßenland-Gemeindestraßen mit der Investitions-Nr. 0747000140001 erfolgt durch den FB 47. Dafür sind die notwendigen finanziellen Investitionsmittel in der mittelfristigen Investitionsplanung veranschlagt. Diese Maßnahme steht unter dem Haushaltsvorbehalt.
Die Herstellungskosten für die restliche Fläche P&R-Anlage und die Fläche A6 (Promenade) stellen Investitionskosten dar und werden über die Investitionsmaßnahme Umfeldgestaltung Bahnhof Golm durch den FB 47 ab dem Haushaltsjahr 2016 realisiert. Die Investitionsnummer ist ab 2016 noch zu benennen. Der FB 47 wird innerhalb seines Investitionsbudgets in der mittelfristigen Investitionsplanung dies berücksichtigen. Die Investitionsmaßnahme steht unter dem Haushaltsvorbehalt.
Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen angenommen.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in Finanzierung aus
Produktkonto
Instandhaltung ca. 20.000,00 5410003 / 5221200
öffentl. Erschließungs-
anlagen
Pflege öffentlicher ca. 9.664,00 5510000 / 5221100
Grünflächen
Auf die Haushaltsvorbehalte auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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325,8 kB
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(wie Dokument)
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101 kB
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12,5 MB
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(wie Dokument)
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13,1 MB
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(wie Dokument)
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