Beschlussvorlage - 12/SVV/0376

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

Das Integrierte Entwicklungskonzept „Soziale Stadt Am Schlaatz“ ist als Grundlage für die Umsetzung des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt" im Fördergebiet "Am Schlaatz" im Zeitraum bis 2013 anzuwenden

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Der Stadtteil am Schlaatz ist seit 1996 Gebietskulisse verschiedener Förderprogramme. Nachdem in den vergangenen Jahren im Rahmen der Programme „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ (VNN-Programm) sowie „Zukunft im Stadtteil – ZIS 2000“ - begleitend zu den Maßnahmen der Wohnungswirtschaft - die Wohnumfeldgestaltung, die Neugestaltung des öffentlichen Raums und die Qualifizierung der sozialen Infrastruktur vorangetrieben wurde, trat die Städtebauförderung am Schlaatz im Jahr 2007 mit der Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ in die dritte Phase.

 

Das vorliegende Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) dient als maßgebliches Steuerungs- und Koordinierungsinstrument im Hinblick auf die Projektentwicklung und -realisierung bis zum Jahr 2013 und damit auch in Bezug auf die Bündelung des Mitteleinsatzes. Politisch beschlossen bildet das IEK die verbindliche Grundlage für den Ressourceneinsatz und dient dem Land als Grundlage für die Vergabe von Programmmitteln der Sozialen Stadt.

 

Neben der Analyse der Ausgangsbedingungen sind im IEK die zentralen Ziele und Strategien der künftigen Stadtteilentwicklung festgehalten, zu deren Umsetzung verschiedene Maßnahmen einzelnen Handlungsfeldern zugeordnet wurden.

 

Nachdem die baulichen Voraussetzungen geschaffen wurden, steht nun die Förderung sozial-integrativer Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Ehrenamt, Qualifikation und Beschäftigungsförderung sowie die Stärkung der Netzwerkarbeit im Mittelpunkt. Größere investive Maßnahmen der öffentlichen Hand stehen im Rahmen der Sozialen Stadt nur noch am Schulstandort im Schilfhof sowie in Form kleinerer Investitionen in die Barrierefreiheit und Schaffung von generationenübergreifenden Bewegungsräumen an. Die Funktionsstärkung und Wiederbelebung des Stadtteilzentrums bleibt ebenfalls Thema. Hier werden im IEK Ziele und Handlungsbedarfe aufgezeigt.

 

Trotz der erzielten Erfolge in den letzten Jahren ergeben sich für die Sozialeinrichtungen und Akteure am Schlaatz besondere Aufgabenstellungen und Herausforderungen. Durch den hohen Anteil wirtschaftlich schlechter gestellter Haushalte sowie der hohen Migrantenquote kommt dem Schlaatz gegenüber anderen Potsdamer Stadtteilen eine besondere Integrationsleistung zu. Zudem steht die hohe Fluktuation im Stadtteil einer Bildung nachhaltiger und stabiler Nachbarschaften entgegen. Sozial-integrative Projekte sollen den sozialen Zusammenhalt und die Nachbarschaften im Stadtteil stärken und die Integrationsbedingungen für die sozial und ethnisch gemischte Bewohnerschaft verbessern sowie deren Engagement und Teilhabe fördern. Unterstützt und ergänzt werden die Mittel der Sozialen Stadt dabei durch den Fonds „Integration und Nachbarschaft“ der Landeshauptstadt.

 

Wesentlich für eine langfristig erfolgreiche Stadtteilentwicklung am Schlaatz ist jedoch die Weiterführung der integrierten Handlungsansätze auch über das Jahr 2013 hinaus, da nach der Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung im Jahr 2011, Mittel für das Förderprogramm Soziale Stadt stark zu kürzen, zum gegenwertigen Zeitpunkt die Beendigung der Förderung Am Schlaatz im Jahr 2013 als wahrscheinlich gilt.

 

Die Landeshauptstadt und die Träger vor Ort müssen zusammen Verantwortung übernehmen und nach einer Bedarfsanalyse zur Fortführung der sozial-integrativen Projekte selbsttragende Strukturen entwickeln. Hier sind die Akteure bereits auf einem guten Weg. Das bereits bestehende Netzwerk und die Kooperation im Rahmen der 2009 gegründeten „Allianz am Schlaatz“ sollen - koordiniert durch das Stadtteilmanagement - ausgebaut und gestärkt werden, so dass vorhandene Ressourcen effizienter genutzt und die Eigenverantwortung gestärkt werden. Mit der Durchführung einer Fachkonferenz im September 2011 zur „Verstetigung im Stadtteil“ wurde ein weiterer wichtiger Schritt getan. Die Diskussion und Abstimmung zum Thema „Verstetigung“ soll 2012 mit den Stadtteilakteuren fortgeführt werden und als Ergebnis in ein Verstetigungskonzept münden.

 

Das vorliegende IEK ist die Überarbeitung des Entwurfs vom Oktober 2010, der nach intensiver Diskussion in verschiedenen Gremien zu Veränderungen konkreter Maßnahmenvorschläge führte. Die vielfältigen Abstimmungsprozesse mit den Akteuren im Stadtteil sowie die zunehmende Vernetzung der Akteure Am Schlaatz machten zudem ein Nachjustieren und eine erneute Abstimmung des IEK notwendig. Der Stadtteilrat Schlaatz/Waldstadt hat dem Konzept bereits zugestimmt.

 

Anlage: Kurzfassung Integriertes Entwicklungskonzept „Soziale Stadt Am Schlaatz“ (9 Seiten)

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch den Beschluss des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) entstehen finanzielle Auswirkungen.

 

Die förderfähigen Kosten, die im Zuge der Umsetzung der Gesamtmaßnahme “Soziale Stadt Am Schlaatz” anfallen, sind im IEK als Finanzierungs- und Kostenübersicht dargestellt. Das Gesamtvolumen der Maßnahmen, beuft sich auf 5,6 Mio €. Dabei sind auch die Vorhaben benannt, die den Zielen der sozialen Stadt dienen, aber über andere Finanzierungsquellen umzusetzen sind (1.1 Netzwerk für Integration und Nachbarschaft, 3.1 Sanierung des Schulstandortes Schilfhof).

Der Stadt liegen derzeit Zuwendungsbescheide des Landes Brandenburg aus dem Programm „Soziale Stadt“ in Höhe von 880.000 € (inkl. der Restmittel aus 2009) vor. Dieses Budget ermöglicht eine Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen bis Mitte 2013.

Die Realisierung der im IEK festgehaltenen Ziele und Maßnahmen erfolgt im Rahmen des vorhandenen Fördermittelbudgets und vorbehaltlich des Beschlusses bzw. der Genehmigung des hrlichen Haushaltsplanes.

Die Haushaltsplanung erfolgt im Unterprodukt 5110607 in der Investitionsnummer 0749001110106.

Die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der weiteren Förderung und der Verfügbarkeit der kommunalen Mitleistungsanteile. Dieser beträgt jeweils 33,3 % zuzüglich der Ausgaben für nichtförderfähige Leistungen.

In den jährlich fortzuschreibenden Umsetzungsplänen werden die über das rderprogramm
zu finanzierenden Maßnahmen und Kosten ständig aktualisiert und mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abgeglichen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...