Anfrage - 12/SVV/0389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich hatte mit Schreiben vom 22.09.2011 um Akteneinsicht in die vorbereitenden Untersuchungen zum Kasernengelände Krampnitz gebeten. Der Oberbürgermeister hat dies nach einiger Wartezeit zugesagt. Leider konnte ich trotz seiner Anweisungen an den GB 4 und die POLO GmbH nicht vollständig Einsicht nehmen (Bericht der POLO, der GIW, den Schriftverkehr mit dem Kommunalen Prüfungsamt), keine Kopien fertigen und erhielt keine Auskunft über den Umfang der vorhandenen Akten.

 

Da mehrere Erinnerungen beim Oberbürgermeister trotz deeskalierender Rücknahme meiner Dienstaufsichtsbeschwerde nicht zu einer vollständigen Akteneinsichtnahme hrten,

 

frage ich den Oberbürgermeister:

 

Frage:              Wann erhalte ich als Stadtverordneter vollständige Einsicht in die Akten?

 

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Erläuterung

 

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