Beschlussvorlage - 12/SVV/0390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch die SWP oder eine Gesellschaft der SWP den Neubau eines Familien- und Sportbades am Brauhausberg nördlich der Max-Planck-Straße planen, errichten und betreiben zu lassen.

2. Das Raum- und Funktionsprogramm wird aus den bisherigen Planungen mit Stand der Mitteilungsvorlage 11/SVV/0942, Variante 2 i.V.m. Anlage 5, Familien- und Sportbad übernommen.

3. Der Kostenrahmen soll 23 Mio. Euro (ohne Parkflächen) nicht übersteigen.

4. Der Abriss der alten Schwimmhalle am Brauhausberg erfolgt erst nach Fertigstellung des neuen Familien- und Sportbades. Die r das neu zu errichtende Bad nicht benötigten Flächen sind zu verwerten. Die Erlöse werden zur Refinanzierung des neuen Bades eingesetzt.

5. Im weiteren Verfahren sind die Funktionalitäten des Raum- und Funktionsprogrammes mit Städtebau und Architektur r den Standort Brauhausberg in Einklang zu bringen. Hierzu ist der Entwurf des Bebauungsplanes 36/2 zu überarbeiten.

6. Frühere Beschlüsse DS 10/SVV/0037, DS 09/SVV/1084, DS 10/SVV/0308, DS 10/SVV/0592 und weitere Drucksachen, die dem Beschlussvorschlag zu 1.) widersprechen, sind aufgehoben. Der Auftragserteilung für Planungsleistungen für ein Sportbad im Bornstedter Feld durch die SWP wird nicht zugestimmt.

7. Die betreffende Grundstücksübertragung im Bornstedter Feld ist rückabzuwickeln.

8. Der Bedarf für die jährliche Bezuschussung wird sich auf ca. 2,59 Mio. Euro belaufen.

9. Weitere Verfahrensschritte und eine Zeitschiene werden dem Hauptausschuss im September 2012 vorgestellt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Potsdamerinnen und Potsdamer haben sich in einer Bürgerbefragung im Mai 2012 mit einer klaren Mehrheit für den Standort Brauhausberg r den Neubau eines Familien- und Sportbades entschieden. Somit wird das Bad im Bornstedter Feld nicht gebaut. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, neue Beschlüsse zu fassen, bestehende Beschlüsse aufzuheben und bestehende Planungen zu überarbeiten bzw. neu zu erstellen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Siehe Beschluss

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