Anfrage - 12/SVV/0399

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Mit der Ds 11/SVV/0581 beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2011:

 

Der Bebauungsplan SAN-P 04 „Teilraum Block 12“ wird in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr.1 und Abs. 4 BauGB geändert.

 

Die Beschlussvorlage wurde vom FB Stadterneuerung und Denkmalpflege eingebracht. In der Begründung verweist der Oberbürgermeister auf die Notwendigkeit, den 2001 beschlossenen B-Plan SAN – P 04 zu ändern, um ihn an die erst 2004 für den Bereich der 2. Barocken Stadterweiterung konkretisierten Sanierungsziele anzupassen. Insbesondere sollten Mindestwohnanteile festgesetzt und auch soziale Nutzungen für das studentische Kulturzentrum (KuZe) ermöglicht werden.

 

Auf Drängen des Beigeordneten Klipp wurde die Drucksache ohne Ausschussüberweisung sofort beschlossen.

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Wann wird der Beschluss umgesetzt?

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...