Antrag - 12/SVV/0369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Finanzausschuss einmal im Quartal in Form eines tabellarischen Berichtes über den Stand des Haushaltsvollzuges und hier insbesondere über die Entwicklung der wichtigsten Erträge (Schlüsselzuweisungen, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Umsatzsteueranteil, EKSt-Anteile) und Produkte zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach § 29 KomHKV Bbg Unterjährige Berichtspflichten muss die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet werden. Mit der Festlegung der Mindestgröße wollte der Landesgesetzgeber sicher stellen, dass die Gemeindevertretung auch im Laufe eines Haushalsjahres über ausreichende Informationen über die Entwicklung der Gemeindefinanzen verfügt. So sollte ausgeschlossen werden, dass die Vertretung über positive wie negative Veränderungen zu spät informiert wird. Eine Regelung zur Berichtspflicht die unterhalb dieser Mindestanforderung liegt, schließt die KomHKVBbg jedoch nicht aus. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es in einer prosperierenden Stadt wie Potsdam im Laufe des Jahres zu erheblichen Veränderungen kommen kann. Jüngstes Beispiel war die sehr positive Entwicklung der Gemeindesteuereinnahmen zu Beginn des Jahres 2012.

Der Aufwand für diese Maßnahme ist gering, da der Geschäftsbereich 1 zur Steuerung der Prozesse solche tabellarischen Berichte nicht nur unterjährig, sondern in sehr kurzen Abständen aufbereitet um im Laufe des Jahres steuerungsfähig zu bleiben. Diese Berichte müssten lediglich an die Stadtverordneten ausgereicht werden.

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