Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0414
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesellschaftssatzungen gemäß Beschluss 12/SVV/0188
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.06.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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20.06.2012
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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zur Kenntnis
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16.08.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Am 04.04.2012 fasste die Stadtverordnetenversammlung (SVV) mit der Drucksache Nr. 12/SVV/0188 einen Beschluss, wonach der Oberbürgermeister aufgefordert wird, den ihm gemäß SVV-Beschluss vom 03.06.2009, Drucksache Nr. 09/SVV/0430, übertragenen Auftrag umgehend umzusetzen und die Satzungen derjenigen Gesellschaften, die nicht in Übereinstimmung mit § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) stehen, zu überarbeiten, sowie die Satzungsänderungen der SVV in ihrer Sitzung am 06.06.2012 vorzulegen.
Im Kontext des vorgenannten Beschlusses vom 04.04.2012 wird die SVV über den aktuellen Sachstand der Umsetzung der Empfehlungen der Transparenzkommission gemäß Schlussbericht vom 11.01.2012 und damit einhergehend über notwendige Gesellschaftssatzungsänderungen wie folgt informiert:
Im Hauptausschuss am 08.02.2012 stellte der Bereich Beteiligungsmanagement (912) die einzelnen Umsetzungsschritte der Empfehlungen der Transparenzkommission gemäß Schlussbericht vom 11.01.2012, die Prioritäten und den dazugehörigen Zeitplan vor.
(Fortsetzung der Mitteilung)
Priorität 1 / Umsetzungsschritte / Sachstand:
I. Sponsoringrichtlinien
a) aktives Sponsoring
b) passives Sponsoring
Entwurf der Richtlinien (RL) durch 912
unter Einbeziehung von 16 und 901: Febr./ März 2012 ð erledigt
Versand an LHP-Unternehmen: 15.03.2012 ð erledigt
Frist zur Stellungnahme bis: 10.04.2012 ð erledigt
Auswertung der Rückläufe
durch 912: 18.04.2012 ð erledigt
Versand der tlw. um Unternehmens-
hinweise ergänzten RL an Stadtsportbund,
GBL 2, RPA und LHP-Ombudsfrau: 19.04.2012 ð erledigt
Frist zur Stellungnahme bis: 09.05.2012 ð erledigt
Schlussgespräch bei 912 mit GBL 2
und Stadtsportbund: 24.05.2012 ð noch offen
è SVV (Beschlussvorlage): 22.08.2012 ð Termin kann ge-
halten werden!
II. Compliancerichtlinie
Entwurf der Richtlinie (RL) durch 912: März / April 2012 ð erledigt
Versand an LHP - Unternehmen: 04.04.2012 ð erledigt
Frist zur Stellungnahme bis: 23.04.2012 ð erledigt
Auswertung der Rückläufe
durch 912 / ggf. Überarbeitung der RL: April/Mai 2012 ð noch offen
è SVV (Beschlussvorlage): 22.08.2012 ð Termin kann ge-
halten werden!
III. Änderung der Kodexmustersatzungen
Entwurf der Grundmustersatzung durch 912: März / April 2012 ð erledigt
Versand an 16 und MI: 18.04.2012 ð erledigt
Frist zur Stellungnahme bis: 07.05.2012 ð erledigt
Auswertung der Rückläufe
durch 912: Mitte Mai 2012 ð noch offen
Überarbeitung der Kodexmuster-
satzungen (Mustergesellschaftsverträge)
durch 912: Mai/Juni 2012 ð noch offen
Versand an Unternehmen: Juni 2012 ð noch offen
Frist zur Stellungnahme bis: Juli 2012 ð noch offen
Auswertung der Rückläufe
durch 912 / ggf. Überarbeitung: Juli/August 2012 ð noch offen
è SVV (Beschlussvorlage): 19.09.2012 ð Termin kann ge-
halten werden!
Fazit:
Die Priorität 1 des Transparenzprozesses der LHP hinsichtlich der städtischen Unternehmen wird auf der Basis der Empfehlungen der Transparenzkommission gemäß dem im Hauptausschuss am 08.02.2012 vorgestellten Zeitplan zügig und unter Einbeziehung aller Beteiligten umgesetzt. Die gesetzten Termine sind derzeit nicht gefährdet.
Darüber hinaus erstellte der Bereich Beteiligungsmanagement für die SVV-Sitzung am 02.05.2012 einen umfassenden Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Beteiligungen (Beschlussvorlage / Drucksache Nr. 12/SVV/0278).
Die auf den oben genannten SVV-Beschlussfassungen gemäß Zeitplan Priorität 1 fußenden Kodexänderungen einschließlich der Änderungen der Kodexmustersatzungen (Priorität 2) werden dann im Weiteren - wie geplant und am 08.02.2012 im Hauptausschuss kommuniziert - vom Bereich Beteiligungsmanagement konzipiert und der SVV ebenfalls zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sobald die Kodexänderungen einschließlich der dazugehörigen Mustersatzungen für unmittelbare und mittelbare Unternehmen der LHP gemäß den Intentionen der Transparenzkommission und unter Berücksichtigung der neuen Regelungen der BbgKVerf durch die SVV beschlossen werden, sollen die LHP-Gesellschaftssatzungen dahingehend ausgerichtet, überarbeitet und daran anschließend der SVV insgesamt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Anmerkung:
Nach § 13 Abs. 3 Hauptsatzung entscheidet die SVV über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält sowie über die Entsendung von Stadtverordneten in Aufsichtsräte oder Beiräte dieser Gesellschaften. Wesentlicher Inhalt von Satzungen ist gemäß § 13 Abs. 3 Hauptsatzung:
· Firma und Sitz der Gesellschaft,
· Gegenstand des Unternehmens,
· Betrag des Stammkapitals,
· Betrag der Stammeinlage,
· Regelungen zur Bildung und Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten,
· Regelungen über die Bestellung und Zuständigkeit von Geschäftsführern, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und Beiräten.
Die in § 13 Abs. 3 Hauptsatzung als wesentlicher Inhalt von Satzungsregelungen aufgeführten Aspekte entsprechen gesellschafts- und kommunalrechtlichen Erfordernissen, welche bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen städtischer Unternehmen unter Einbeziehung der SVV zu berücksichtigen sind.
Bei der Überprüfung der Gesellschaftsverträge städtischer Unternehmen im Zuge des 2009 neu in § 13 Hauptsatzung aufgenommenen Absatzes 3 wurde verwaltungsintern festgestellt, dass zu dem Zeitpunkt die Satzungen der städtischen Beteiligungen Sanierungsträger Potsdam GmbH (STP) und Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ETBF) hinsichtlich der dortigen Regelungen zur Zusammensetzung der Aufsichtsräte nicht exakt dem Wortlaut des § 13 Abs. 3, Satz 1, 1. HS Hauptsatzung entsprachen. Daraufhin wurden der SVV die Änderungen der Satzungen des STP und des ETBF zur Beschlussfassung vorgelegt und durch die SVV am 04.11.2009 beschlossen (Drucksache Nr. 09/SVV/0906).
Zur Information ist die vorgenannte Drucksache, welche in ihrer Begründung auch umfassend auf die Umsetzung des SVV-Beschlusses Nr. 09/SVV/0430 vom 03.06.2009 (Gesellschaftssatzungen) eingeht, als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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328 kB
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