Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0424

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Für das Karree Hans-Thoma-Straße, Gutenbergstraße, Behlertstraße und Kurfürstenstraße sind die Voraussetzungen für die Anwendung des besonderen Städtebaurechts nach dem BauGB (Baugesetzbuch) nicht gegeben. Es liegen keine städtebaulichen Missstände vor, die eine Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen einer Gesamtmaßnahme im Sinne des § 136 Abs. 1 BauGB erfordern. Insofern ist das öffentliche Interesse nicht gegeben. Die nach BauGB gebotene zügige Durchführung ist mangels ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten nicht gewährleistet. Das Kernproblem im Untersuchungsbereich sind die verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffimmissionen. Im B-Plan 121 sollen Maßnahmen zur Minderung der Folgen der Lärm- und Schadstoffimmissionen planungsrechtlich gesichert werden.

(Zusammenfassende Bewertung s. Anlage 1, S. 17)

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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