Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0333

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Bei der sogenannten Badewiese handelt es sich formal um eine am Wasser gelegene öffentliche Grünfläche, die der Erholungsnutzung dient und die durch Liegenschaften der Landeshauptstadt Potsdam erschlossen und gesichert ist. Bürger und Besucher Neu Fahrlands nutzen an dieser Stelle das Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs gem. § 43 BbgWG. Der LHP liegen keine Hinweise vor, nach denen die Wasserbehörde beabsichtigt, gem. § 44 BbgWG die Ausübung eines Teilbereiches des Gemeingebrauchs oder den Gemeingebrauch insgesamt zu  beschränken.

 

Durch die zusätzliche Anpachtung der Flurstücke 52 und 53 wurde die Grünfläche im Jahre 2005 lediglich vergrößert und nicht eröffnet. Nach Ablauf des Pachtverhältnisses für diese beiden Flurstücke konnte insbesondere deswegen kein Einvernehmen über den zukünftigen Pachtzins erzielt werden, da dieser exorbitant steigen sollte.

 

Es handelt sich bei den Flurstücken 52 und 53 im Übrigen um zwei gefangene Grundstücke, die nur fußläufig erreichbar sind, bereits vor der Uferlinie enden, nicht bebaut werden können und naturschutzrechtlichen Einschränkungen unterliegen. Aufgrund ihrer Randlage ist die Funktionalität der sogenannten Badewiese auch ohne diese beiden Grundstücke gesichert (siehe Anlage).

 

Im Sinne einer langfristigen Sicherung der Fläche erscheint sowohl freiraumplanerisch als auch wirtschaftlich nur ihr Ankauf sinnvoll. Für den Fall, dass die jetzige Eigentümerin, die für die Einzäunung verantwortlich ist, ihre Haltung zum Verkauf der Fläche ändert, werden durch den Bereich Grünflächen Haushaltsmittel zum Ankauf beantragt.

 

Der damalige Ortsvorsteher Neu Fahrlands, Herr Jandke, stimmte dieser grundsätzlichen Haltung in einem diesbezüglichen Abstimmungsgespräch am 10.11.2010 ausdrücklich zu.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Tatsächliche finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst für den Fall einer konkreten Verkaufsabsicht der Eigentümerin.

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Anlagen

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