Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss 10/SVV/1079 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, „Gespräche mit den Tarifvertragsparteien des Klinikums ‚Ernst von Bergmann‘ einschließlich der Tochtergesellschaften mit dem Ziel zu führen, in einem ersten Schritt den Abschluss eines Tarifvertrages für den ‚Gesamtkonzern‘ zu befördern. Darüber hinaus soll das Tarifniveau schrittweise an das Tarifniveau des VKA herangeführt werden. Dazu sollen:

 

1. gemeinsame Tarifverhandlungen mit den kommunalen Kliniken in Westbrandenburg angestrebt,

 

2. weiterführend die Tarifverhandlungen auf die kommunalen Kliniken in Brandenburg ausgedehnt und

 

3. Initiativen zur bundesweiten Angleichung der so genannten Basisfallwerte befördert werden.

 

Dem Hauptausschuss ist darüber im Juni 2012 zu berichten.“

 

Tarifvertragsparteien der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH sind für die Ärzte der Marburger Bund und im übrigen ver.di.

 

Seit 13. September 2010 gibt es einen Konzerntarifvertrag, der spezifische Regelungen  der Rechtsfolgen beim Arbeitgeberwechsel innerhalb des Gesundheitskonzerns Ernst von Bergmann und beim Betriebsübergang enthält. Der Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsfolgen beim Arbeitgeberwechsel innerhalb des Gesundheitskonzerns Ernst von Bergmann und beim Betriebsübergang erstreckt sich über die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB), die Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH, die Servicegesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH (SG) und die Senioreneinrichtungen Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH.

 

Zu 1. Im Land Brandenburg existieren bereits gemeinsame tarifliche Regelungen der kommunalen Kliniken Brandenburg an der Havel, Cottbus und Potsdam mit der Gewerkschaft Marburger Bund für das ärztliche Personal. Die entsprechenden drei Haustarifverträge mit dem Marburger Bund sind zwar jeweils separat abgeschlossen, enthalten aber gleiche Regelungen.

In den laufenden Tarifverhandlungen der KEvB mit ver.di wurde dieser Gewerkschaft im Oktober 2011 für das übrige Personal schriftlich angeboten, gemeinsame Regelungen mit dem Städtischen Klinikum Brandenburg zu vereinbaren, was von Seiten von ver.di abgelehnt wurde.

 

Zu 2.: Ein schriftliches Angebot an ver.di für gemeinsame Verhandlungen mit dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus liegt ebenfalls vor.

Im übrigen Land Brandenburg hat keine andere Klinik einen Haustarifvertrag so wie die kommunalen Kliniken in Brandenburg an der Havel, Cottbus und Potsdam, so dass der Oberbürgermeister in seiner Funktion insoweit keine gemeinsamen Verhandlungen darüber hinaus anregen kann.

Von den drei vorgenannten Kliniken im Land Brandenburg hat nur das Klinikum „Ernst von Bergmann“ einen Haustarifvertrag für ihre Servicegesellschaft.

Seit dem 01.01.2012 betreibt das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus eine – tariflose – Servicegesellschaft.

Sowohl die gemeinsamen Verhandlungen mit Brandenburg, als auch die Verhandlungen mit Cottbus wurden durch ver.di nicht weiter verfolgt.

Aktuell befindet sich das KEvB als auch die SG in Tarifverhandlungen mit ver.di.

 

Zu 3.: Zur Beförderung von Initiativen zur bundesweiten Angleichung der so genannten Basisfallwerte ist seitens des Oberbürgermeisters ein Gespräch mit dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geplant. Hierzu wurde durch die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz ein Schreiben an das Landesministerium gesandt, in dem zur Intention der Landeshauptstadt Potsdam zur Angleichung des Basisfallwertes um einen Termin gebeten wurde. Die Terminabstimmung findet derzeit zwischen Geschäftsbereich für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz / Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt und dem Landesministerium statt.

 

 

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