Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0437

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Datum vom 07.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister mit Beschluss DS 11/SVV/0787 beauftragt, entweder mit den Bewohnern der Wagenhausburg den weiteren Verbleib vor Ort auf eine auch über fünf Jahre hinausgehende tragfähige vertragliche Grundlage zu stellen oder aber bis zu diesem Zeitpunkt die Verwertungsinteressen der Stadt für das Areal auf Hermannswerder nachvollziehbar zu spezifizieren und gleichzeitig mit den Bewohnern ernsthaft über vertretbare Alternativstandorte zu verhandeln.

 

Dabei ist ins Verhältnis zu setzen, wie viele Personen derzeit dort wohnen und wie viele Personen bei einer Veräerung für Wohnungsbau auf der gleichen Fläche voraussichtlich wohnen werden.

 

 

Das Ergebnis der Prüfungen und der Gespräche mit den Bewohnern der Wagenhausburg ist in dem Vermerk (Anlage 1) dargestellt.

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Erläuterung

 

1

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen ist von erheblicher Bedeutung für die Umsetzung von Ansätzen in der mittelfristigen Investitionsplanung.

 

Die zu erzielenden Erlöse im Falle von Veräerungen der Grundstücke oder im Falle der Bestellung eines Erbbaurechtes für die Wagenhausburg kommen der Landeshauptstadt Potsdam zugute.

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Anlagen

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