Beschlussvorlage - 02/SVV/0141

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Anlage ausgewiesenen Handlungsbedarf  hinsichtlich der Besetzung der Aufsichtsratsmandate des OBM und der Beigeordneten umzusetzen (Anlage).

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Erläuterung

Durch den Oberbürgermeister und die Beigeordneten werden entsprechend den Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der städtischen und stadtbeteiligten Unternehmen verschiedene Aufsichtsratsmandate wahrgenommen.

 

Die Regelungen zur Besetzung der Aufsichtsräte gehen teilweise auf die Gründungsphase der Gesellschaften zurück. Zwischenzeitlich vorgenommene Umstruktuierungsmaßnahmen  innerhalb der Verwaltung blieben bislang unberücksichtigt. Die Erfahrungen innerhalb der Gesellschaften haben gezeigt, dass bei der Besetzung der Mandate dem fachlichen Aspekt besondere Bedeutung zukommen zu lassen ist.

 

Auf Grund der fachspezifischen Zuständigkeit der Beigeordneten für die Belange der Stadt wurden daher von der Beteiligungssteuerung Vorschläge zur künftigen Besetzung der Aufsichtsräte der Unternehmen erarbeitet.

 

Ziel ist eine schlanke und effektive Gestaltung und Wahrnehmung der Aufgaben der Aufsichtsratsmandate.

 

In den anliegenden Übersichten nach Mandatsträgern und nach Unternehmen wird der jeweilige Handlungsbedarf aufgezeigt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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