Antrag - 12/SVV/0200

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass für Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam oder der städtischen Betriebe im Umfeld von Wohnbebauung keine Laubbläser mehr eingesetzt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im August 2012 über die eingeleiteten Maßnahmen informiert werden.

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Laubbläser erzeugen eine hohe Lärmbelastung. Die Geräte entwickeln eine Lautstärke von über 100 Dezibel. Hörschäden entstehen schon bei 85 Dezibel. Wegen der außerordentlich hohen Lärmbelastung ist der Betrieb von Laubbläsern nach der Geräte- und Maschinenlärmverordnung vom 6.9.02 nur an Werktagen von 9-12 und 15-17 Uhr gestattet.

 

Außerdem werden Stickoxide und Kohlenmonoxide ausgestoßen sowie Staub und Feinstaub aufgewirbelt. Die Stadt Potsdam liegt bei Luftschadstoffen und Feinstaub ohnehin schon seit Jahren über den gesetzlichen Grenzwerten und der zulässigen Zahl der Überschreitungstage.

 

Aber auch aus ökologischen Gründen ist der Einsatz der Laubbläser abzulehnen. Sie verhindern, dass Laubreste verrotten. Durch die hohe Luftgeschwindigkeit von 220 km/h wird auch jede schon bestehende Humusschicht weggeblasen und damit das Pflanzenwachstum gravierend beeinträchtigt. Die mit dem Laub beseitigten Insekten und Spinnen fehlen in der Nahrungskette für Singvögel und Kleinsäuger wie z.B. Igel.

 

Aus den oben genannten Gründen fordern wir, den Empfehlungen der EU-Kommission und des Umweltbundesamtes zu folgen und den Einsatz von Laubbläsern abzulehnen.

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