Antrag - 12/SVV/0367
Grunddaten
- Betreff:
-
CO2-Ausstoß von PKW der Landeshauptstadt Potsdam begrenzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2012
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22.08.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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19.06.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam schafft in ihrem Fuhrpark und denen der städtischen Unternehmungen ab sofort nur noch Personenkraftfahrzeuge an, die weniger als 130 g/km CO2 emittieren, gemessen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften (Flottendurchschnitt). Der Oberbürgermeister wird angewiesen, als Gesellschaftervertreter in den städtischen Gesellschaften entsprechende Beschlüsse herbei zu führen.
Erläuterung
Begründung:
Im Dezember 2008 haben sich EU-Rat und EU-Parlament auf eine Verordnung zur Minderung der CO2 - Emissionen bei neuen PKW geeinigt. Am 23.April 2009 wurde die Verordnung auch formell verabschiedet. Die Verordnung schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen und gibt der Autoindustrie Planungssicherheit. Besonders wichtig ist, dass bis 2020 der CO2 - Ausstoß auf durchschnittlich 95 g/km gesenkt werden soll. Die europäischen Vorgaben werden langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie steigern helfen, denn die Zukunft gehört effizienten Fahrzeugen in Europa wie weltweit. Gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag enthält die Verordnung eine Reihe von Verbesserungen, die u.a. mittel- bis langfristig zu einer verstärkten Minderung der CO2 - Emissionen führen werden.
Zielwert: Es wird ein CO2 - Emissionsdurchschnitt (Flottendurchschnitt) für alle neu zugelassenen neuen Personenkraftwagen von 130 gCO2/km festgelegt, gemessen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften.
Dieser Wert ist somit mittels Verbesserungen bei der Motorentechnik sowie innovative Technologien zu erreichen. Die Zielvorgabe für die spezifischen Emissionen für einen Hersteller in einem Kalenderjahr wird als Durchschnitt der spezifischen CO2 - Emissionen jedes neuen in der EU zugelassenen Personenkraftwagens, dessen Hersteller er ist, berechnet.
Insgesamt wurde damit eine Verordnung geschaffen, die mittel- bis langfristig zu größeren Verminderungen der CO2 - Emissionen führt als der ursprüngliche Kommissionsvorschlag und damit der Erfüllung der in der Vorlage 11/SVV/0126 beschlossenen Klimaschutzziele dient.