Antrag - 12/SVV/0400

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche Jahresabschlüsse grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach Jahresende fertig zu stellen.

 

Übergangsweise gilt folgende Regelung, um die Umstellungsbemühungen der Verwaltung anzuerkennen: Bis zum 31.12.2012 sind sämtliche Jahresabschlüsse bis einschließlich 2010 fertig zu stellen. Der Jahresabschluss für 2011 kann ausnahmsweise bis zum 31.06.2013 fertig gestellt werden.

 

Der Jahresabschluss für 2012 ist bis zum 31.12.2013 zu erstellen und unverzüglich der Stadtverordnetenversammlung zu übermitteln.

 

Darüber hinaus ist ab dem Jahr 2013 bis zum 30.06. ein vorläufiger Jahresabschluss in Form einer Kurzübersicht der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung zu stellen. Dieser vorläufige Jahresabschluss soll die wichtigsten Erträge und Aufwendungen sowie das saldierte Jahresergebnis des Vorjahres summenmäßig erfassen. Dieser vorläufige Abschluss soll übersichtlich auf einem DIN A4-Blatt bzw. elektronisch dargestellt und bei Bedarf aktualisiert werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Vorjahresergebnisse sind eine wichtige Datengrundlage, um Entscheidungen für die Zukunft treffen zu können. Die Zahlen sind auch eine wichtige Basisquelle für die zu erstellenden Quartalsberichte. Die getroffenen zeitlichen Zielvereinbarungen sollen sicher stellen, das die Entscheidungen zur Haushaltsführung auf belegbaren Fakten beruhen und die Zielsteuerung erleichtert wird.

 

Etwaige Veränderungen, die das Vorjahr betreffen, können und sollen im laufenden Jahr zeitnah nachgetragen werden. Dadurch werden aktuelle Tendenzen, die oft auch kurzfristig eintreten können, erkennbar und ermöglichen eine zeitnahe Nachsteuerung der Politik.

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