Antrag - 12/SVV/0401

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister, wird aufgefordert, in seiner Funktion des Gesellschaftervertreters die Aufhebungsvereinbarungen mit dem ehemaligen Geschäftsführer der SWP GmbH und der EWP GmbH vor den Stadtverordneten offen zu legen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Zuge der veröffentlichten Erkenntnisse zu den Verstößen des ehemaligen Geschäftsführers der SWP Potsdam GmbH und der EWP Potsdam GmbH gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen haben die Stadtverordneten im letzen Jahr frühzeitig darauf hingewiesen und die Freistellung bzw. Kündigung desselbigen gefordert.

 

Hinter verschlossenen Türen wurde entgegen dieser Forderungen, eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen, die unter anderem die Zahlung einer erheblichen Abfindung zum Inhalt hatte. Auf Grund weiterer Vorwürfe wurde die Aufhebungsvereinbarung seitens des Gesellschafters zurück gezogen und der geschiedene Geschäftsführer fristlos entlassen. Eine Aufhebungsvereinbarung hätte auf Grund der frühzeitigen Erkenntnisse und Forderungen seitens der Stadtverordneten nie geschlossen werden dürfen. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass durch diese Vereinbarungen ein erheblicher finanzieller Schaden auf die Stadt bzw. deren städtische Beteiligung zukommen kann.

 

Die Stadtverordneten haben das Recht und die Pflicht den Gesellschafter städtischer Beteiligungen zu kontrollieren und damit zum Wohl Potsdams zu handeln. In diesem Sinne ist die damalige Vereinbarung vor dem Kontrollorgan offen zu legen.

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