Beschlussvorlage - 12/SVV/0512
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Gesellschaftsvertrag der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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22.08.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Gesellschaftsvertrag der Energie und Wasser Potsdam GmbH in der Fassung vom 14. April 2011 soll nunmehr - unter Berücksichtigung der durch die SVV unter der o.g. DS beschlossenen Anpassungen - nach nochmaliger Abstimmung mit der E.ON edis AG - wie folgt geändert werden:
1.
1.1 § 9 Abs. 1: Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht, die von den Gesellschaftern entsandt werden, und zwar acht Mitglieder von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam und vier Mitglieder von der E.ON edis AG. Die E.ON edis AG kann von den vier zu entsendenden Mitgliedern ein Mandat für die Arbeitnehmervertretung der EWP zur Verfügung stellen.
1.2 § 10 Abs. 1 Satz 2: Der Aufsichtsratsvorsitzende ist der/die Oberbürgermeister/in der Landes-hauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu entsendende/r Beschäftigter der Landeshauptstadt Potsdam, der Stellvertreter wird von der E.ON edis AG bestimmt.
1.3 § 10 Abs. 4 Satz 2: Er ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung mindestens neun Mitglieder für den Fall der Entsendung eines Arbeitnehmervertreters der EWP zehn Mitglieder - anwesend oder gemäß Abs. 5 Satz 5 vertreten sind, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.
1.4 § 10 Abs. 6 Satz 2: Ein Beschluss kommt nur zu Stande, wenn mindestens neun Erklärungen -für den Fall der Entsendung eines Arbeitnehmervertreters der EWP zehn Erklärungen -vorliegen.
1.5 § 11 Abs. 6: Über die ihm vom Gesetz und von diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben hinaus beschließt der Aufsichtsrat abschließend mit einer Mehrheit von 9/12 der Stimmen - für den Fall der Entsendung eines Arbeitnehmervertreters der EWP 10/12 der Stimmen - seiner anwesenden oder ordnungsgemäß vertretenen Mitglieder über:
1.6 § 11 Abs. 7: Eine Mehrheit von 9/12 bzw. 10/12 der Stimmen ist nicht erforderlich sondern nur die einfache Mehrheit bei Beschlüssen zu Abs. 6 Satz 1 lit i), t) und u).
1.7 § 11 Abs. 8 Satz 2: Eine Mehrheit von 9/12 bzw. 10/12 der Stimmen ist daher nicht erforderlich sondern nur die einfache Mehrheit bei Beschlüssen zu Abs. 6 Satz 1 lit. b), e), g) bis h), j) l) bis r) und v) die ausschließlich den Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gesellschaft betreffen.
(s. beigefügte Synopse)
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechende Beschlüsse in den Gremien der EWP zu initiieren, da gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages der EWP dieser nur einvernehmlich geändert werden kann.
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP), welche wiederum 65 % der Geschäftsanteile an der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hält. Die Landeshauptstadt Potsdam ist somit mittelbar an der EWP beteiligt. Die weiteren 35 % der Geschäftsanteile an der EWP hält die E.ON edis AG (edis).
Die Stadtverordnetenversammlung hat unter der DS 12/SVV/0045 bereits die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie und Wasser Potsdam GmbH beschlossen. Nach nochmaliger Abstimmung mit der E.ON edis AG wird nunmehr vorgeschlagen, die o.g. Änderungen im Gesellschaftsvertrag vorzunehmen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Änderung des Gesellschaftsvertrages der EWP sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und der Gesellschaftsvertrag der EWP.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35 kB
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