Beschlussvorlage - 12/SVV/0514

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Potsdam 2011 – 2016

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 6 Abs. 1 und 6 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und dieses in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Im Abfallwirtschaftskonzept sind unter Berücksichtigung einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit insbesondere Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet anfallenden und der Entsorgungspflicht durch den örE unterliegenden Abfälle sowie die getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen darzustellen.

 

Das derzeitige Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Potsdam umfasste den Zeitraum 2006 bis 2010. Daher wurde eine erneute Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes erforderlich.

 

Die Fortschreibung wurde im November 2011 durch die Verwaltung abgeschlossen und der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes 2011 – 2016 der Stadtverordnetenversammlung zur  Beschlussfassung bezüglich der öffentlichen Auslegung gemäß § 6  Abs. 3 BbgAbfBodG vorgelegt. Der Auslegungsbeschluss wurde am 07.03.2012 gefasst.

 

Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes wurde r die Dauer eines Monats im Zeitraum 10. April 2012 bis 11. Mai 2012 zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt. Innerhalb der Auslegungszeit konnten Bedenken, Hinweise und Stellungnahmen zum ausliegenden Abfallwirtschaftskonzept schriftlich oder zur Niederschrift bei der Auslegungsstelle durch Jedermann vorgebracht werden.

 

hrend der vorbenannten Auslegungszeit wurden keine Bedenken oder Hinweise zum Abfallwirtschaftskonzept vorgebracht. Dadurch entfällt die Erstellung eines Abwägungsberichtes. Einen Ergänzungshinweis gab es durch die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Diese Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Anregungen wurden im Abfallwirtschaftskonzept eingearbeitet.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept  2011 – 2016 beinhaltet u.a.:

 

Ø      den Erfüllungsstand der geplanten Maßnahmen aus dem AWK 2006 – 2010

Ø      die aktuelle abfallwirtschaftliche Situation

Ø      die Abfallmengenentwicklung 2006 - 2010

Ø      die Abfallmengenprognose 2011 - 2020

Ø      sowie Handlungsempfehlungen für die kommenden Jahre

 

 

Änderungen zum bereits vorgelegten Entwurf des AWKs

 

Im Zeitraum der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes und der Einbringung in den politischen Raum bzw. der Öffentlichkeitsbeteiligung befand sich die Überarbeitung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) im parlamentarischen Verfahren. Zwischenzeitlich wurde im Februar 2012 das geänderte Gesetz als Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beschlossen und veröffentlicht. Am 01. Juni 2012 trat das Gesetz in Kraft.

 

Im Entwurf des Abfallwirtschaftsgesetzes wurde in den Formulierungen noch auf das zukünftige Inkrafttreten des in der Änderung befindlichen KrW-/AbfG hingewiesen. In der vorliegenden Endfassung wurden daher redaktionelle Änderungen dahingehend vorgenommen, dass das bisher gültige KrW-/AbfG durch das KrWG ersetzt und auf das aktuelle Gesetz Bezug genommen wurde. Diese geringfügigen redaktionellen Änderungen finden sich in Punkt 1 „Veranlassung“ (S. 5), Punkt 2 „Abfallrechtliche Rahmenbedingungen“ (S. 6), Punkt 5.7 „Resthausmüll- und Geschäftsmüllsortierung“(S. 54) und dem Abkürzungsverzeichnis (S. 101).

Eine weitere redaktionelle Änderung wurde dahingehend vorgenommen, dass die Seitenzahlen den DIN-Normen entsprechend angepasst wurden. Der Textteil des Abfallwirtschaftskonzeptes beginnt nunmehr mit der Seite 3 (ohne Deckblatt und Impressum), statt bisher ab Seite 2. Damit ändern sich alle weiteren Seitenzahlen des Konzeptes.

 

Der Hinweis des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wurde im Punkt 9, Maßnahmenplan und Handlungsempfehlungen (Seite 91), berücksichtigt. Hier wurde nach dem zweiten Absatz der folgende Absatz eingefügt:

 

Die Fortentwicklung der Potsdamer Abfallwirtschaft erfolgt dabei unter Berücksichtigung der gesetzlich normierten fünfstufigen Abfallhierarchie

 

1.               Vermeidung

2.               Vorbereitung zur Wiederverwendung

3.               Recycling

4.               Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung

5.               Beseitigung

 

sowie der vorgeschriebenen Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen (Punkte 2-4).

 

Weitere inhaltliche Änderungen gegenüber dem bereits vorgelegten Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes wurden nicht vorgenommen.

 

 

Das Abfallwirtschaftskonzept wird der Stadtverordnetenversammlung mit den vorbenannten Änderungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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