Antrag - 12/SVV/0536

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf geeignete Weise dafür Sorge zu treffen, dass städtische Bedienstete erst zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Arbeits-, Angestellten- oder Beamtenverhältnis bei der LHP zu einem Arbeitgeber wechseln, der Empfänger kommunaler Zuwendungen aus dem Geschäftsbereich war, dem der/die Bedienstete angehörte.

 

Das Verbot soll auch für Fälle gelten, in denen der/die städtische Bedienstete gegen Entgelt Leistungen für einen vorgenannten Arbeitgeber erbringt, ohne in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordneten im Januar

2013 über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Wechsel des Leiters des Jugendamtes zu einem Träger der Jugendhilfe, der bisher in nicht unerheblichem Maße auch aus dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Zuwendungen von der LHP erhalten hat,  ist sowohl für den neuen Arbeitgeber als auch für den Bediensteten selbst nicht unproblematisch. Das gilt umso mehr, als in den vergangenen Monaten intensive Verhandlungen zwischen der LHP (Maßgeblich geführt vom Jugendamtsleiter Schweers) und den Trägern über die vertraglichen Rahmenbedingungen und die Höhe der Leistungsentgelte und Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten stattfanden und noch stattfinden.

 

Der Wechsel eines ehemaligen Kommissars der EU[1], eines früheren Bundeskanzlers[2], von Ministerpräsidenten einzelner Bundesländer[3] sowie hochrangigen Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten zu Unternehmen, die während der Amtszeit der Wechsler Empfänger von Aufträgen oder Begünstigte von Gesetzesänderungen waren, ist immer in der Öffentlichkeit Objekt kritischer Nachfragen der Presse gewesen und hat deutliche Kratzer am Bild der Staatsdiener, aber auch am Ansehen der jeweiligen Unternehmen hinterlassen.

 

 

 

Bangemann zu Telefonica

2 Gerhard Schröder zu Gasprom

3 z.B. Koch zu Hochtief

 

 

 

 


[1] Bangemann zu Telefonica

[2] Gerhard Schröder zu Gasprom

[3] z.B. Koch zu Hochtief

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