Antrag - 12/SVV/0465

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r die Ausführung des Auftrages zur Verwaltung der städtischen Grundstücke (einschließlich der Kleingartenflächen und der mit Garagen bebauten Grundstücke) durch die PRO POTSDAM werden folgende Rahmenbedingungen formuliert:

 

1.       Das Kleingartenentwicklungskonzept findet uneingeschränkt Anwendung.

2.       Das Garagenstandortkonzept ist Grundlage für die Verwaltung der entsprechenden Flächen.

3.       Bei vorliegendem Kaufinteresse von Garagenvereinen oder Garagennutzern sind diese Anträge zügig zu bearbeiten und zu entscheiden.

4.       Die Entscheidung zum weiteren Umgang mit dem Archiv in der Leipziger Straße und der WagenHausBurg auf Hermannswerder wird zeitnah von der Stadtverordnetenversammlung getroffen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist jährlich über die Ausführung des Verwaltungsauftrages zu informieren.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung sollte über den Umgang mit den im städtischen Eigentum stehenden Flächen, deren Verwaltung der PRO POTSDAM übertragen worden ist, regelmäßig in Kenntnis gesetzt werden.

Dabei geht es im Besonderen um die Einhaltung der im Garagenstandortkonzept und im Kleingartenentwicklungskonzept festgeschriebenen Grundsätze des Umgehens mit diesen städtischen Grundstücken und deren Nutzern.

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