Antrag - 12/SVV/0467

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In kleinen städtischen Gesellschaften, wie z. B. der POLO, wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine zweite vollbezahlte Geschäftsführerstelle eingerichtet.

Zwischenzeitlich erfolgte Gesellschafterbeschlüsse zu diesem Gegenstand sind aufzuheben.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Nach den Empfehlungen der Transparenzkommission sollen die städtischen Gesellschaften künftig mit zwei Geschäftsführern besetzt werden, die für diese Tätigkeit voll vergütet werden. Diese Regelung ist uneingeschränkt in großen städtischen Gesellschaften umzusetzen. Dagegen sollte in kleinen Gesellschaften in Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft entschieden werden, ob eine zweite vollvergütete Geschäftsführerstelle angemessen oder eine nominelle Besetzung ausreichend ist.

 

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