Antrag - 02/SVV/0212
Grunddaten
- Betreff:
-
Folgekosten bei Investitionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Reiß, Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.04.2002
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Erläuterung
Investitionen
haben für den kommunalen Haushalt besondere Bedeutung. Das Haushaltsrecht
verlangt deshalb von den Gemeinden bei der Planung, Vorbereitung,
Veranschlagung und Durchführung ihrer Investitionen besondere Sorgfalt (GemHVO
§ 9 (3)). Da die Mehrzahl der kommunalen Investitionen durch ihre späteren
Betriebs- und Unterhaltungskosten unvermeidliche, fortdauernde Ausgaben
(Folgekosten) mit sich bringen, ist die voraussichtliche Haushaltsbelastung
vorher sorgfältig zu ermitteln.