Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0572

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Nach Übergabe der Planungsunterlagen für die Lärmschutzmauer durch die Bürgerinitiative (BI) am 09.03.2012 wurde die Möglichkeit der Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grünstreifen der Straße Brauhausberg geprüft. Es wurde eine schalltechnische Berechnung zur Wirkung der Lärmschutzmauer durchgeführt. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung wurden in einem Gespräch zwischen der BI und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Potsdam am 22.05.2012 erläutert.

Die Berechnungen zeigen deutlich, dass der Nutzen der geplanten Lärmschutzwand durch die Unterbrechung an der Einmündung Templiner Straße stark reduziert wird. Die Lärmschutzwand müsste zur effektiven Lärmreduzierung durchgängig von der Michendorfer Chaussee bis zum Finkenweg unter Sperrung der Einmündung Templiner Straße errichtet werden.

In Folge dieses Gesprächs wurde durch die Stadtverwaltung geprüft, inwieweit die Sperrung der „oberen“ Templiner Straße möglich ist.

 

Eine dauerhafte Sperrung der „oberen“ Templiner Straße muss aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden.

 

Für den öffentlichen Personennahverkehr würde die Sperrung eine Verlängerung der Fahrtstrecke in Richtung Hermannswerder bedeuten und aufgrund des Rückstaus in der Michendorfer Chaussee in der Hauptverkehrszeit zusätzlich eine verlängerte Reisezeit. Die Durchführung der Baumaßnahme in der Templiner Straße erfolgte aufgrund der geringeren Verkehrsbelastung gezielt in den Sommerferien.

Ferner müsste in der Straße Brauhausberg eine Ersatzhaltestelle für die Linienbusse in Richtung Michendorf eingerichtet werden. Diese leistet nicht die erforderliche verkehrliche Erschließung des Gebietes östlich der Michendorfer Chaussee.

 

Aufgrund der Steigungsverhältnisse wäre die verkehrssichere Führung von hangaufwärtsfahrenden Rettungsdiensten, Feuerwehr, Ver- und Entsorgungsverkehr einschl. der Anwohner speziell in den Wintermonaten nicht gewährleistet.

Zusätzlich müsste für die Gewährleistung der Wendemöglichkeit für die genannten Verkehre eine Wendestelle eingerichtet werden. Aufgrund der nicht vorhandenen Verkehrsflächen ist dies nicht realisierbar.

 

Eine grundlegende Änderung der Verkehrsorganisation in den Straßen Brauhausberg und Leipziger Straße mit positiven Auswirkungen auf die „obere“ Templiner Straße sind erst nach einem grundle-genden Ausbau des Leipziger Dreiecks und Drehung der Einbahnstraße in der Leipziger Straße zu erwarten.

 

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Erläuterung

 

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