Beschlussvorlage - 12/SVV/0023
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung und Neubestellung der von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der SWP entsandten städtischen Vertreter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2012
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07.03.2012
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02.05.2012
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06.06.2012
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19.09.2012
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07.11.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.02.2012
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29.02.2012
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11.04.2012
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25.04.2012
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30.05.2012
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20.06.2012
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08.08.2012
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29.08.2012
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12.09.2012
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26.09.2012
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10.10.2012
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24.10.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) am 03.06.2009 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.
2. Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet unter Bezugnahme auf die im Geschäftsgang befindliche Vorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der SWP gemäß § 9 Abs. 1 b) folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion DIE LINKE Herr Dr. Scharfenberg Frau Dr. Karin Schröter
(2 Sitze):
- über die Fraktion SPD Frau Heike Judacz Frau Birgit Morgenroth
(2 Sitze):
- über die Fraktion CDU/ANW Herr Klaus Rietz
(1 Sitz):
- über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen (1 Sitz): Frau Karen Sokoll
- über die Fraktion FDP (1 Sitz): Herr Prof. Dr. Christian Otto
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
- über die Fraktion DIE LINKE: Herr Hans-Dieter Plumbaum Frau Birgit Müller
- über die Fraktion SPD: Herr Claus Wartenberg Herr Pete Heuer
- über die Fraktion CDU/ANW: Herr Horst Heinzel
- über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen: Frau Karin Vohland
- über die Fraktion FDP: Frau Franziska Schneider
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP).
Der Aufsichtsrat der SWP besteht gemäß § 9 Abs. 1 des derzeit geltenden Gesellschaftsvertrages aus neun Mitgliedern, welche, soweit sie nicht nach den Vorschriften des Drittmittelbeteiligungsgesetzes zu wählen sind, von der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) entsandt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 03.06.2009 u. a. fünf städtische Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der SWP zu entsenden (Drucksache Nr. 09/SVV/0491).
Aktuell ist der Aufsichtsrat der SWP aufgrund der gegenwärtigen gesellschaftsvertraglichen Regelungen und des vorgenannten Stadtverordnetenbeschlusses wie folgt besetzt:
Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister, Herr Jann Jakobs
(Mandat niedergelegt)
über die SVV - Fraktion DIE LINKE: Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg
über die SVV - Fraktion DIE LINKE: Frau Dr. Karin Schröter
über die SVV - Fraktion SPD: Frau Heike Judacz
über die SVV - Fraktion CDU/ANW: Herr Horst Heinzel
über die SVV- Fraktion FDP/ FP *: Herr Marcel Yon
*gemäß Einigung nach § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf zwischen SPD, Bündnis 90/ die Grünen und FDP/ FP
Der Oberbürgermeister hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 sein Aufsichtsratsmandat bei der SWP niedergelegt.
Unter Beachtung der kommunalrechtlichen Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung (§§ 91 ff BbgKVerf) und der Leitlinien guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam soll der Gesellschaftsvertrag der SWP angepasst werden.
Vor diesem Hintergrund ist nunmehr auch beabsichtigt, den Gesellschaftsvertrag der SWP bezüglich der Größe des Aufsichtsrates und des Aufsichtsratsvorsitzes neu zu fassen. Im Geschäftsgang befindet sich deshalb eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der SWP. Danach soll der Gesellschaftsvertrag der SWP in der Fassung vom 14.02.2011 in § 9 Abs. 1 wie folgt geändert werden:
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 12 Mitgliedern besteht. Dem Aufsichtsrat gehören an:
a) der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam, welcher/welche den Vorsitz führt,
b) die übrigen Mitglieder werden, soweit sie nicht als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zu wählen sind, von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung der kommunalrechtlichen Bestimmungen zur Berufung und Abberufung von Vertretern in Unternehmen entsandt.
Die entsandten Mitglieder werden der Gesellschaft schriftlich mitgeteilt.
Da derzeitig vier Mitglieder nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zu wählen wären (Personalbestand über 500 ArbeitnehmerInnen) sind noch sieben Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zu entsenden.
Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für sieben nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen in den Aufsichtsrat der SWP zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl aller Fraktionen
Fraktion DIE LINKE = 7 x 16/54 = 2,074 2 Sitze
Fraktion SPD = 7 x 15/54 = 1,944 2 Sitze
Fraktion CDU/ANW = 7 x 6/54 = 0,778 1 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen = 7 x 5/54 = 0,648 1 Sitz
Fraktion FDP = 7 x 4/54 = 0,519 1 Sitz
II. Rechtsgrundlagen
Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.
Hinweis
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die sieben gemäß § 9 Abs. 1 GV in den Aufsichtsrat der SWP neu zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Die bisher in den Aufsichtsrat der SWP von der Landeshauptstadt Potsdam entsandten (nach § 41 Abs. 1 BbgKVerf am 01.09.2010 durch die Stadtverordnetenversammlung gewählten) fünf Vertreter/innen können gemäß § 41 Abs. 7 BbgKVerf durch die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung aus wichtigem Grund abgewählt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,7 kB
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