Antrag - 12/SVV/0493

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Internetangebot der Landeshauptstadt Potsdam, und der städtischen Unternehmen darauf zu prüfen, ob es den Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung 2 (BITV2) genügt.

 

Den Stadtverordneten ist bis zum November 2012 das Prüfergebnis vorzulegen. Sollte die Prüfung ergeben, dass die BITV2 nicht hinreichend umgesetzt wird, sind die Kosten zu ermitteln, die für eine vollständige Umsetzung entstehen und den Stadtverordneten mitzuteilen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Ende 2011 wurde die inzwischen gültige Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung 2 (BITV2) bekannt gemacht.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html

 

Sie formuliert in Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes Mindeststandards für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten. Mit der Umsetzung soll sichergestellt werden, dass die Internetangebote für alle Menschen (unabhängig mit welcher Behinderung) niedrigschwellig genutzt werden können.

 

Es sollte selbstverständlich sein, dass die Landeshauptstadt Potsdam, die sich selbst gern als tolerant und weltoffen beschreibt, ihren Internetauftritt barrierefrei gestaltet und allen Bürger/innen einen gleichberechtigten Zugang zu ihren Serviceangeboten im Internet verschafft. Das sollte gerade auch gelten, weil die direkte Erreichbarkeit zahlreicher Ämter und Stellen der Stadt noch immer nicht als barrierefrei bezeichnet werden kann.

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