Antrag - 12/SVV/0489
Grunddaten
- Betreff:
-
Rücknahme Preiserhöhung BUGA-Park
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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22.08.2012
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19.09.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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05.09.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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11.09.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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11.09.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Eintrittspreis für die Tageskarte normal/Sommertarif für den BUGA-Volkspark wird von 1,50 auf 1 zurückgesetzt. Die Preissenkung soll zur Sommersaison 2013 wirksam werden.
Der Oberbürgermeister und erforderlichenfalls die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien der Pro Potsdam werden beauftragt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im Februar 2013 über den Sachstand zu informieren.
Erläuterung
Begründung:
Derzeit gestaltet sich die Eintrittsgeldregelung im BUGA Park laut der Internetpräsenz http://www.volkspark-potsdam.de/content/view/541/82/ wie folgt:
Tageskarten
Sommertarif vom 1. März bis 30. November
normal: 1,50 Euro
ermäßigt: 50 Cent
Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: eintrittfrei
Wintertarif vom 1. Dezember bis 28. Februar
generell: 50 Cent
Jahreskarten 2012
normal: 19 Euro
ermäßigt: 13 Euro
Große Familienkarte: 40 Euro
Kleine Familienkarte: 28 Euro
Der ermäßigte Tarif gilt für folgende Personen bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises: Schüler ab 7 Jahre, Studierende, Auszubildende, Personen in Freiwilligendiensten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger sowie Schwerbehinderte ab 80% Behinderung.
Die Fraktion Die Andere hält eine Zurücksetzung des Preises für Tageskarten/Sommertarif von 1,50 auf den ursprünglichen Preis von 1 für angemessen.
Die Gesamtkosten für die Anlage des BUGA Parks beliefen sich 2001 auf 159,06 Millionen Euro. Potsdam brachte etwa ein Zehntel der Kosten aus kommunalen Eigenmitteln auf. Hinsichtlich der Nachnutzung im Anschluss an die Bundesgartenschau einigte man sich auf die Nutzung der Parkanlage als Volkspark gegen ein geringes Eintrittsgeld. Bis Jahresende 2009 betrug der Parkeintritt (Tageskarte/Sommertarif) für den Volkspark 1 . Für 2010 wurde er jedoch auf 1,50 erhöht.
Die Anhebung des Preises für eine Tageskarte um 50 Prozent trug zwar zu einer Verbesserung des Deckungsgrades des Parks bei. Dieser Deckungsgrad liegt inzwischen bei etwa 40 Prozent. Andererseits verzeichnete der Volkspark von 2009 zu 2010 einmalig in seiner Geschichte seit der Bundesgartenschau einen Besucherrückgang um 15.000 BesucherInnen.
Der ermäßigte Eintrittspreis von 50 Cent gilt nicht für die inzwischen sehr große Gruppe der Geringverdienenden. Hier handelt es sich um Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen, die zwar arbeitstätig sind und nicht selten 40 Stunden und mehr pro Woche arbeiten, jedoch nach dem Bestreiten ihrer Lebenshaltungskosten (Wohnen, Lebensmittel, Energie), nur noch über wenig Geld zur persönlichen Freizeitgestaltung verfügen.
Viele ArbeitnehmerInnen sind heute für Zeitarbeitsfirmen, innerhalb befristeter Arbeitsverhältnisse, außerhalb tarifvertraglicher Regelungen oder für den gesetzlichen Mindestlohn tätig. Weiterhin arbeitet ein nicht unerheblicher Teil der ArbeitnehmerInnen in Teilzeitstellen, welche naturgemäß ein verringertes Einkommen mit sich bringen. Auf der anderen Seite sind die gestiegenen Lebenshaltungskosten im Allgemeinen und der kontinuierlich steigenden Wohnkosten in der Landeshauptstadt Potsdam in Rechnung zu stellen.
Die Ausgangsüberlegung für das Etablieren einer Ermäßigung, die allein für Auszubildende, Studierende, Arbeitslose und SozialhilfeempfängerInnen gültig ist, scheint daher überholt. Der Differenzierung zwischen dem normalen Parkeintrittspreis (1,50 ) und dem ermäßigten Eintrittspreis (50 Cent) liegt die Annahme zugrunde, dass Menschen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, grundsätzlich über deutlich größere finanzielle Möglichkeiten verfügen. Vor dem Hintergrund der oben skizzierten realen Verhältnisse ist diese Grundannahme als überkommen anzusehen.
Auch der Hinweis auf die Möglichkeit des Kaufs einer preisgünstigeren Jahreskarte dringt hier nicht durch. Tagestouristen oder PotsdamerInnen, die in einiger Entfernung zum Volkspark wohnen, sind am Erwerb einer Jahreskarte naturgemäß nicht interessiert.
Der Besuch des Volksparks muss allen BürgerInnen der LH Potsdam sowie all ihren Gästen unabhängig von deren Einkommensverhältnissen offen stehen. Ein möglicher Besuch darf nicht durch den Eintrittpreis in Frage gestellt werden. Ein Eintritt von 1,50 für eine Tageskarte (Sommertarif) wirkt auf einkommensschwache Menschen nach Einschätzung der Fraktion Die Andere abschreckend.
Ein weiterer positiver Nebeneffekt einer Senkung der Kosten des Sommertagestickets auf einen Euro ist hier zu beachten. Da keiner der Ticketautomaten im Volkspark zu einer Wechselgeldrückgabe in der Lage ist, müssen Besucher, die Tageskarten am Automaten erwerben, das Entgelt passend einwerfen. Dies führt regelmäßig zu Problemen bei unvorbereiteten ParksucherInnen. Die Verringerung des Parkeintritts auf einen Euro würde dieses Problem zwar nicht vollständig lösen, jedoch wäre der Eintritt dann durch den Einwurf einer einzelnen Münze zu begleichen, was augenblicklich nicht der Fall ist.