Antrag - 12/SVV/0534
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan für das Bornstedter Feld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
22.08.2012
| |||
|
19.09.2012
| |||
|
07.11.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
16.10.2012
|
Beschlussvorschlag
B-Plan für Bornstedter Feld
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter dafür Sorge zu tragen, dass das westlich vom B-Plan Nr. 81 (BUGA-Park) gelegene Areal nicht durch die ProPotsdam veräußert bzw. bebaut wird, bevor ein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert. Die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlichen Schritte sind zeitnah einzuleiten. Im Zuge der Aufstellung ist zu prüfen, wie die gegenwärtigen Interimsnutzungen als Partygärten, Beachvolleyballplätze und Zirkusstandort ggf. erhalten und integriert oder verlagert werden können.
Erläuterung
Begründung:
Das genannte Areal ist gegenwärtig das einzige im Umfeld des Bornstedter Feldes, für das kein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert. Die dort ursprünglich als Zwischennutzung vorgesehenen Einrichtungen haben sich zu weiteren Attraktionen des BUGA-Parkes entwickelt. Mit der näher rückenden Realisierung der ursprünglich vorgesehenen wichtigen Wohnbebauung entsteht in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger ein Nutzungskonflikt. Dieser soll im Zuge der oben beschriebenen Schritte diskutiert und aufgelöst werden.