Antrag - 12/SVV/0584

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert die Möglichkeit zu prüfen, ob das Grundstück Gemarkung Neu Fahrland Flur 4, Flurstück 3 für Naherholungszwecke und als Badewiese zugänglich zu machen ist.

Der Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung im November 2012 zu berichten.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Wie aus der Presse zu erfahren war, wurde der Fahrländer See, der im Eigentum der BVVG stand, an die Kommunen veräert.

Das Grundstück Flur 4, Flurstück 3 hat einen direkten Seezugang und gehörte vor der Eingliederung zum Bestand der Gemeinde Neu Fahrland.

Es sollte für die Allgemeinheit bewahrt und nicht an Privatpersonen veräert werden. Hier könnten Möglichkeiten für Wassersport und andere Freizeitaktivitäten geschaffen werden.

Loading...