Anfrage - 12/SVV/0628

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der August-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Antrag der Linken abgelehnt, nach dem kleine städtische Gesellschaften keinen zweiten hauptamtlichen Geschäftsführer haben müssen. Vorher hatte der Oberbürgermeister eine solche zweite Geschäftsführerstelle für die Polo durchgesetzt und sich dabei auf eine angebliche Empfehlung der Transparenzkommission gestützt. Diese hatte jedoch in ihrem Abschlussbericht unter dem Punkt 3.4   lediglich für die großen städtischen Gesellschaften Stadtwerke Potsdam GmbH, PRO POTSDAM, Energie und Wasser Potsdam GmbH eine solche Empfehlung ausgesprochen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie soll bei den kleinen städtischen Gesellschaften hinsichtlich der Besetzung einer zweiten Geschäftsführerstelle verfahren werden?

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Erläuterung

 

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