Antrag - 12/SVV/0644

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Über die Vertragsverlängerung der Geschäftsführung bzw. des Intendanten der Hans Otto GmbH entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

 

Den zu fassenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat der Oberbürgermeister in seiner Funktion als Vertreter des Gesellschafters umzusetzen.

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Erläuterung

Vertragsgemäß stehen derzeit die Verhandlungen zur Vertragsverlängerung des Intendanten der Hans Otto Theater GmbH an.

 

Da eine genaue Zeitplanung bzw. Information zum Verhandlungsfortschritt nicht vorliegt und die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung durch eine bereits erfolgte Vertragsverlängerung nicht unmöglich gemacht werden soll, ist der Antrag als Dringlichkeitsantrag abzustimmen.

 

Das Hans Otto Theater stellt nicht zuletzt auf Grund der hohen jährlichen Subventionierungen seitens der Stadt und des Landes einen bedeutenden Teil der Potsdamer Kulturszene dar. Die qualitativ hochwertige Arbeit und das Fortbestehen des Hans Otto Theaters zu sichern ist aus diesem Grund eine wichtige Verantwortung der Stadt. Aus dieser Verantwortung heraus ist es notwendig, eine Entscheidung für die Vertragsverlängerung des Intendanten des Hans Otto Theaters auf breite Zustimmung zu stellen.

 

Auf Grund der hohen städtischen Zuschüsse ist eine angemessene Beteiligung der Stadtverordneten bei der Auswahl und Bestellung der Geschäftsführer notwendig.

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