Anfrage - 02/SVV/0233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit der Mitteilungsvorlage DS 00/0489 hat sich der Ausschuss für Gesundheit und Soziales im Juni 2000 mit dem Gesundheitsbericht 1998/1999 befasst.

Laut § 15 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg muss der Oberbürgermeister der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig Berichte über die gesundheitlichen Verhältnisse im Zuständigkeitsbereich vorlegen.

 

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann wird der Gesundheitsbericht für die Jahre 2000 und 2001 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt?

 

 

 

 

 

gez. Jana Schulze

 

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