Anfrage - 02/SVV/0228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Presseinformationen vom 15. Februar 2002 wurde der Nutzungsüberlassungsvertrag für den BUGA-Park nur bis zum Abschluss der erforderlichen vertraglichen Regelungen zwischen Eigentümer Entwicklungsträger Bornstedter Feld (EBT) und der BUGA-GmbH als Nutzer verlängert. In diesem Zusammenhang zeigte sich insbesondere der EBT irritiert.

Dazu frage ich den OBM:

Konnte der Nutzungsüberlassungsvertrag inzwischen durch eine transparente Vertragsgestaltung zum Betrieb des BUGA-Parks abgelöst werden?

 

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