Beschlussvorlage - 02/SVV/0225
Grunddaten
- Betreff:
-
Externe Ausschreibung der Stelle 622 230 07 Sachbearbeiter/in für "Raumbezogene Informationsverarbeitung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- FB 20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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03.04.2002
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Erläuterung
Die
Stelle 622 230 07 - Sachbearbeiter/in für "Raumbezogene
Informationsverarbeitung" - ( vorher
ausgewiesen
als 622 100 08 ) ist extern auszuschreiben und mit Genehmigung der HH - Satzung
2002 zur
Besetzung freigegeben.
Mit der
internen Ausschreibung im Vorfeld bis zum 25.01. 2002 gab es keine Bewerber.
Die
Notwendigkeit der externen Stellenausschreibung wird wie folgt begründet:
Die
umfassende Automatisierung aller Geschäftsprozesse bei der Führung des
Liegenschaftskatasters erfordert auf Grund der Komplexität der eingesetzten
Soft- und Hardware den Einsatz eines spezialisierten Fachingenieurs. Die
Aufgaben sind mit dem vorhandenen Personal nicht mehr zu leisten. Der
Stellenihaber / die Stelleninhaberin ist für die allzeitige
anforderungsgerechte Einsatzfähigkeit der Katasternachweise in technischer und
fachlicher Hinsicht zuständig.
Mit der
Einführung weiterer automatisierter Verfahren, die landeseinheitlich in der
gesamten Katasterverwaltung zum Einsatz kommen sollen, ergeben sich neue
inhaltliche Anforderungen, die eine adäquate Stellenbesetzung erfordern.
Der
digitale Datenaustausch zwischen der Katasterverwaltung und den vielfältigen
internen und externen Nutzern muss über einheitliche Datenformate und
Datenschnittstellen gewährleistet werden. Die Realisierung dieser Anforderung
ist Voraussetzung für die anforderungsgerechte Erfüllung der Aufgaben. Auch
hierfür wird eine spezielle Ausbildung vorausgesetzt.
Mit der
sachgerechten Stellenbesetzung wird die Einbindung der Geobasisdaten des
Liegenschafts-
katasters
in die Geoinformationssysteme ( GIS ) der Stadtverwaltung ermöglicht. Das GIS -
Projekt hat hohe Priorität, um verwaltungsweit erhebliche
Rationalisierungspotentiale zu erschließen und damit die Ziele der
Verwaltungsreform umzusetzen.
Die Kosten
der Stelle sind über die Kostenerstattung des Landes für die Katasteraufgaben
dauerhaft und vollständig gesichert. Es werden gesetzliche Pflichtaufgaben zur
Erfüllung nach Weisung erfüllt. Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen des
städtischen Haushalts. Gleichzeitig wird durch die Umverlagerung von Aufgaben
die Stelle 622 100 08 eingespart; diese Stelle entfällt künftig.