Antrag - 12/SVV/0665

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass bis zur Einbringung und Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den Einwohnerantrag „Straßenausbau in Golm - wirtschaftlich, bürgerfreundlich und sicher für alle Verkehrsteilnehmer“ in der November Stadtverordnetenversammlung keine Maßnahmen unternommen werden, die einer möglichen positiven Beschlussfassung über den Antrag zuwider laufen.

C:\office\vorlagen\Normal.dot

Seite 2 von 2

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Im Ergebnis der Einwohnerversammlung zur Baumaßnahme Reiherbergstraße am 27.09.2012 wird es einen Einwohnerantrag „Straßenausbau in Golm -wirtschaftlich, bürgerfreundlich und sicher für alle Verkehrsteilnehmer“ geben. Gemäß § 3 Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner der Hauptsatzung der LHP sind Einwohneranträge eine Form der Bürgerbeteiligung. Nach § 14 (7) BbgKVerf (7) muss über einen zulässigen Einwohnerantrag hat die Gemeindevertretung spätestens in ihrer nächsten ordentlichen Sitzung beraten und zu entscheiden. Dies wäre frühestens im November möglich.

Seit Monaten drängen die Bürgerinnen und Bürger bei der Baumassnahme „Reiherbergstraß auf die Anhörung und die Wahrung Ihrer Rechte nach der Straßenausbaubeitragssatzung.

Trotzdem ist eine Einwohnerversammlung erst aufgrund der Forderung der Einwohner und zu einem Zeitpunkt eingeladen worden, bei dem die Bauverwaltung trotz Kenntnis der rechtlichen Bedenken bereits mit der Baumaßnahme begonnen hat. Um zu verhindern, dass der Einwohnerantrag als Mittel der Einflussnahme auf das Verwaltungshandeln ad absurdum geführt wird, soll der Oberbürgermeister in geeigneter Weise daraufhin wirken, dass ein ggf. positive Beschlussfassung über den Einwohnerantrag noch Wirkung entfalten kann.

Zur Notwenigkeit dieses Verfahrens wird auf die Ziele des Einwohnerantrages mit dem nachstehenden Text verwiesen:

Straßenausbau in Golm -wirtschaftlich, bürgerfreundlich und sicher für alle Verkehrsteilnehmer

Die Einwohnerversammlung möge beschließen:

1.      Das Bauprojekt unterhalb der Eisenbahnüberführung ist unverzüglich dahingehend zu ändern, dass auf eine Tieferlegung der Reiherbergstraße in diesem Bereich verzichtet und die vormalige Gradiente der Straße wiederhergestellt wird.

Die bisher unterlassene formelle Anhörung der Anlieger nach § 10 der Straßenbaubeitragssatzung ist unverzüglich durchzuführen.

2.      r die Reiherbergstraße im Ganzen sind kostensparende Varianten zur Verbesserung des Straßenzustandes zu prüfen und mit den Golmer Bürgern und insbesondere den Anliegern frühzeitig abzustimmen.

3.      r die Anbindung der Baugebiete im Norden von Golm und des Wissenschaftsparks an das überörtliche Straßennetz sind sinnvolle und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln; ebenso sind für das Verkehrsaufkommen, das aus der künftigen Entwicklung des Ortsteils Golm resultiert, übergreifende Lösungskonzepte zu erarbeiten und öffentlich zu diskutieren.

 

 

C:\office\vorlagen\Normal.dot

Seite 2 von 2

 

Loading...