Beschlussvorlage - 12/SVV/0587
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Stammkapitals der Luftschiffhafen Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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19.09.2012
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07.11.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.10.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.10.2012
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH. Die ProPotsdam GmbH hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH.
Gegenstand der Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin (ProPotsdam GmbH), für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere die Bewirtschaftung und Entwicklung der sportlichen Infrastruktureinrichtung Luftschiffhafen Potsdam.
Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages nimmt die Gesellschaft für die Landeshauptstadt sämtliche Tätigkeiten wahr, die die Aufrechterhaltung des Betriebes der Objekte und Einrichtungen des Areals Luftschiffhafen sicherstellen. Im Einzelnen erbringt die Gesellschaft gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam folgende Leistungen: technisches Facilitymanagement, kaufmännisches Facilitymanagement, Rechnungswesen, Berichtswesen/Controlling und Standortmarketing/Öffentlichkeitsarbeit.
In 2011 hat die Gesellschaft weitere Aufgaben übernommen. Im Rahmen einer Vereinbarung zum Wohnheim Luftschiffhafen mit der ProPotsdam GmbH und der Landeshauptstadt Potsdam hat die Gesellschaft von der ProPotsdam GmbH das bestehende Wohnheimgebäude gepachtet und betreibt seit 01.08.2011 das Wohnheim der Sportschule.
Darüber hinaus verwaltet die Gesellschaft die im Eigentum der ProPotsdam GmbH stehenden Flächen und Gebäude auf dem Areal Luftschiffhafen.
Die Bilanzsumme der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2011 154,7 T.
Das mittelfristig gebundene Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung und beläuft sich zum 31.12.2011 auf 20,2 T, dies entspricht 13,1 % der Bilanzsumme.
Das kurzfristig gebundene Vermögen zum 31.12.2011 in Höhe von 134,5 T umfasst im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, davon 106,0 T gegenüber der ProPotsdam GmbH. Die Forderungen gegen die ProPotsdam GmbH betreffen in Höhe von 77,7 T Guthaben der Gesellschaft im Cash-Pool. Unter Berücksichtigung der Guthaben im Cash-Pool hatte die Gesellschaft zum 31.12.2011 liquide Mittel von 77,9 T.
Das Stammkapital beträgt 25,0 T und ist voll eingezahlt. Ein Ergebnisabführungsvertrag besteht nicht. Das Geschäftsjahr 2011 wurde bei Umsatzerlösen in Höhe von 1.512,0 T mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,6 T beendet. Nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages und des Verlustvortrages verbleibt ein Eigenkapital in Höhe von 20,5 T. Die Eigenkapitalquote beträgt 13,3 % und ist damit als gering einzuschätzen.
Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH plant für die Folgejahre steigende Umsatzerlöse (Umsatzerlöse lt. Plan 2012: 2.915 T), insbesondere durch die Inbetriebnahme der Schulsporthalle (MBS-Arena) zu Beginn des Jahres 2012 und den ganzjährigen Betrieb des Wohnheims. Für das Geschäftsjahr 2012 wird ein geringer Jahresüberschuss von 8,0 T erwartet. Mit der Ausweitung der Geschäftstätigkeit und der Übernahme von weiterem Personal steigen jedoch die finanziellen Risiken einer nicht vollständigen Kostenweiterberechnung. Bereits bei geringen Planabweichungen kann es zu Jahresfehlbeträgen kommen, die dann das Eigenkapital mindern.
Das Stammkapital beträgt derzeit weniger als 1 % der für 2012 geplanten Umsatzerlöse, mit Erhöhung auf 100 T stiege das Stammkapital dann auf etwa 3,4 % der für 2012 geplanten Umsatzerlöse.
II. Handlungsbedarf
Die ProPotsdam GmbH als Gesellschafterin der Luftschiffhafen Potsdam GmbH beabsichtigt, die Eigenkapitalausstattung durch die Erhöhung des Stammkapitals von derzeit 25 T um 75 T auf 100 T zu stärken.
Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Die Funktion des Gesellschafters in der Luftschiffhafen GmbH wird durch die ProPotsdam GmbH wahrgenommen. Aufgrund der Regelung im Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam GmbH sind Stimmabgaben der Geschäftsführung der ProPotsdam GmbH in ihrer Eigenschaft als Vertreter des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der Luftschiffhafen Potsdam GmbH in Angelegenheiten, die nach dem Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fallen, durch die Gesellschafterversammlung der ProPotsdam GmbH zu beschließen. Beschlussvorlagen für die Gesellschafterversammlung der ProPotsdam GmbH sind satzungsgemäß vom Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH zu beraten. Der Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH hat in seiner Sitzung am 31.05.2012 eine Beschlussempfehlung zur Eigenkapitalstärkung der Luftschiffhafen Potsdam GmbH an die Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH, die Landeshauptstadt Potsdam, gegeben.
Die Erhöhung des Stammkapitals ist nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH möglich.
Die Erhöhung des Stammkapitals bzw. Abänderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH bedarf der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der ProPotsdam GmbH berücksichtigt die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
Die Maßnahme dient der Stärkung des Eigenkapitals der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.
III. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Erhöhung des Stammkapitals bzw. Abänderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH sind das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam.
Gemäß § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 04.03.2009 entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält sowie über die Entsendung von Stadtverordneten in Aufsichtsräte oder Beiräte dieser Gesellschaften. Es wird ein Katalog wesentlicher Inhalte von Gesellschaftssatzungen aufgezählt. Wesentlicher Inhalt ist demnach der Betrag des Stammkapitals.