Beschlussvorlage - 12/SVV/0669
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrer/innen der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der MBS in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.11.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam werden folgende Vertreter/innen der Landeshauptstadt Potsdam und deren Stellvertreter neu entsandt:
Mitglieder: Vertreter:
1. Oberbürgermeister Herr Jann Jakobs (gesetzt) Herr Bürgermeister Burkhard Exner (gesetzt)
2. Herr Peter Kaminski (DIE LINKE) Herr Dr. Klaus-Uwe Gunold (DIE LINKE)
3. Frau Anke Michalske-Acioglu (SPD) Herr Claus Wartenberg (SPD)
4. Herr Horst Heinzel (CDU/ANW) Herr Günter Anger (CDU/ANW)
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
I. Sachverhalt
Mit Beschluss vom 02.05.2012 (Drucksache Nr. 12/SVV/0165) hat die Stadtverordnetenversammlung (SVV) für die aktuelle Wahlperiode ihre Vertreter/innen als Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (ZV MBS) sowie deren Stellvertreter neu bestellt.
Folgende Vertreter/innen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und deren Stellvertreter wurden somit als Mitglieder in die Verbandsversammlung des ZVMBS entsandt:
1. Oberbürgermeister Herr Jann Jakobs als Mitglied
Vertreter: Bürgermeister Herr Burkhard Exner
2. Herr Peter Kaminski (DIE LINKE) als Mitglied
Vertreter: Herr Dr. Klaus-Uwe Gunold (DIE LINKE)
3. Frau Anke Michalske-Acioglu (SPD)als Mitglied
Vertreter: Herr Claus Wartenberg (SPD)
4. Herr Horst Heinzel (CDU/ANW) als Mitglied
Vertreter: Herr Michael Schröder (CDU/ANW)
Aufgrund der Mandatsniederlegung des Stadtverordneten, Herrn Michael Schröder, hat die Fraktion CDU/ANW vorgeschlagen, anstelle von Herrn Michael Schröder nunmehr Herrn Günter Anger als Stellvertreter des Mitgliedes der Verbandsversammlung des ZVMBS, Herrn Horst Heinzel, in die Zweckverbandsversammlung zu entsenden. Daher ergibt sich die Notwendigkeit zur Neubestellung der Vertreter/innen und deren Stellvertretern.
Am ZV MBS sind gemäß der vorliegenden Unterlagen der MBS folgende Gebietskörperschaften als Anteilseigner beteiligt:
Landkreis Potsdam-Mittelmark 19,15 %
Landkreis Oberhavel 18,75 %
Landeshauptstadt Potsdam 18,75 %
Landkreis Dahme-Spreewald 15,10 %
Landkreis Havelland 12,89 %
Stadt Brandenburg an der Havel 8,37 %
Landkreis Teltow-Fläming 6,99 %
Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des ZV MBS, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 01.07.2009, entsendet jedes Verbandsmitglied 4 Vertreter/innen in die Verbandversammlung.
Der Oberbürgermeister der LHP und sein allgemeiner Stellvertreter gelten nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) als gesetzt.
Gemäß § 15 Abs. 3 GKG i.V.m. § 56 Abs. 2 BbgKVerf ist der Bürgermeister und Beigeordnete des Geschäftsbereiches Zentrale Steuerung und Service der allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters der LHP.
Die Besetzung des Oberbürgermeisters der LHP (1 Sitz) - und für den Vertretungsfall - seines Stellvertreters werden auf die Gesamtanzahl der von der LHP in die Verbandsversammlung zu entsendenden Vertreter/innen der LHP angerechnet.
Die sonstigen Vertreter/innen der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter/innen sind u.a. aus der Mitte ihrer Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit entsprechend § 15 Abs. 4 GKG zu wählen.
Unter Zugrundelegung von § 41 Abs. 2 BbgKVerf berechnet sich die weitere Sitzverteilung daher unter Berücksichtigung des Standes vom 21.09.2012 wie folgt:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Sitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl aller Fraktionen
Fraktion DIE LINKE = 3 x 15/53 = 0,849 Þ 1 Sitz
Fraktion SPD = 3 x 15/53 = 0,849 Þ 1 Sitz
Fraktion CDU/ANW = 3 x 6/53 = 0,339 Þ 1 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen = 3 x 5/53 = 0,283 Þ 0 Sitz
Fraktion FDP = 3 x 4/53 = 0,226 Þ 0 Sitz
Die Andere = 3 x 3/53 = 0,169 Þ 0 Sitz
BürgerBündnis = 3 x 3/53 = 0,169 Þ 0 Sitz
Potsdamer Demokraten = 3 x 2/53 = 0,113 Þ 0 Sitz
Gemäß § 5 der Satzung des ZV MBS dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören (Ausschließungsgründe):
a) Dienstkräfte der Sparkasse
b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Vorstands-, Verwaltungsrats-, Aufsichtsratsmitglieder, Leiter Beamte, Angestellte oder Arbeiter von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln.
Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist.
c) Dienstkräfte der Steuerbehörden
d) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder wegen eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren schwebt oder eine Strafe verhängt worden ist oder die als Schuldner in ein Gesamtvollstreckungs-, Konkurs-,Vergleichs- und Insolvenzverfahren oder die in den letzten zehn Jahren als Schuldner in ein Verfahren zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ff. ZPO verwickelt waren oder noch sind.
II. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.