Beschlussvorlage - 12/SVV/0674
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam zum 31.12.2010 und Auflösung des Eigenbetriebes
bzgl. DS 09/SVV/0042, DS 10/SVV/0069 und DS 10/SVV/0070
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2012
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05.12.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.11.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam zum 31.12.2010 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) festgestellt.
2. Den Abwicklern/ Werkleitern, Herrn Schenke und Herrn Steffens, wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 7 Ziff. 5 EigV Entlastung erteilt.
3. Die Bestellung von Frau Monika Macknow als Kassenverwalterin des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam wird aufgehoben.
Erläuterung
Begründung:
Die Aufgaben und das Vermögen des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam (EB Stadtbeleuchtung) wurden auf Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom
1. April 2009 - DS 09/SVV/0042 sowie 3. März 2010 - DS 10/SVV/0069 - mit Wirkung zum 1. Januar 2010 auf die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) übertragen. Die Aufgaben der Stadtbeleuchtung werden nunmehr durch deren Tochterunternehmen, die Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH (SBP), wahrgenommen.
Der Eigenbetrieb hat seine aktive wirtschaftliche Tätigkeit zum 1. Januar 2010 eingestellt.
zu 1. und 2.
Im Benehmen mit dem Ministerium des Innern, Kommunales Prüfungsamt, wurde die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Düsseldorf, NL Berlin, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen. Mit dem Prüfvermerk vom 20. Januar 2012 wurde seitens der WIBERA testiert, dass die Prüfungen zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen geführt haben (s. S. 7 ff des Prüfberichtes).
Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtverordnetenversammlung unbeschadet des § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Entlastung der Werkleiter/ Abwickler.
Das Geschäftsjahr 2010 schließt mit einem Jahresergebnis in Höhe von 0,00 ab.
Da dies der letzte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung ist, ist der vollständige Prüfbericht dieser Vorlage beigelegt (s. Anlage).
Zu 3.
Frau Monika Macknow wurde 1996 zur Kassenverwalterin des Eigenbetriebes bestellt. Diese Bestellung wird im Rahmen der Auflösung des Eigenbetriebes aufgehoben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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