Beschlussvorlage - 12/SVV/0698

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Technischer Leitstellenverbund Brandenburg" zwischen den Regionalleitstellen für Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg für den Fall eines Komplettausfalles als Gesamtersatz einer Regionalleitstelle.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Landkreis Barnim, die kreisfreien Städte Potsdam, Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und Cottbus schließen sich zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zusammen und unterstützen diese organisatorisch, um einen Komplettausfall einer Leitstelle durch jeweils zwei andere Leitstellen zu kompensieren. In der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung  sind die Regelungen zur Vertretung der Regionalleitstellen untereinander festgelegt. Die Vereinbarung regelt darüber hinaus die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Leitstellenverbund und dient der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Regionalleitstellenverbundes für den Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam, als Träger der Regionalleitstelle, trägt jährlich einen Anteil von 10.062,62 € an den Gesamtkosten der zentralen Geschäftsführung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „technischer Leitstellenverbund Brandenburg“. Diese Kosten werden auf die an der Regionalleitstelle Nordwest beteiligten Gebietskörperschaften, gemäß §8(3) der öffentlich – rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Regionalleitstelle zwischen den Landkreisen Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und der Landeshauptstadt Potsdam vom 15.Januar 2008, aufgeteilt. Der bei der Landeshauptstadt Potsdam verbleibende Anteil in Höhe von rund 3.100,00 € wird zu 55% über die Rettungsdienstgebühren refinanziert. Die verbleibenden 45% werden in der Berechnung der Feuerwehrkostensatzung berücksichtigt.

Die Kostendarstellung ist in der Anlage 2 des Vertrages „Kosten der Geschäftsführung“ enthalten.

Auf den Haushaltsvorbehalt wird hingewiesen.

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Anlagen

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