Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0381

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2001 (DS 01/0234) wird ein Bericht über die Nutzung städtischer Schulsportanlagen für den nicht schul- bzw. vereinsgebundenen Freizeitsport in Form einer Mitteilungsvorlage vorgelegt.

 

Während des laufenden Schuljahres ist die Nutzung städtischer Schulsportanlagen und der für den Schulsport genutzten Sportstätten in unmittelbarer Umgebung von Schulen für den nicht schul- bzw. vereinsgebundenen Freizeitsport an folgenden Standorten gewährleistet :

Sportplatz                    Gerhart-Hauptmann-Grundschule (12) Hans-Sachs-Str.

Schulsportanlage      Käthe-Kollwitz-Realschule (13)

 

Sportanlage                 Grundschule am Priesterweg (20)      Oskar-Meßter-Str.4-6

 

Sportanlage                 Karl-Foerster-Schule (25/26)                        Kirschallee 172

 

Kleinspielfelder            Espengrund-Gymnasium (11)            Domstr. 14 a/b

                                    Schule am Griebnitzsee (33)

 

Kleinspielfeld und            Wilhelm-Busch-Grundschule (36)            Galileistr.6-8

Sportplatz Stern            Grundschule Am Pappelhain (45)

                                    Leibniz-Gymnsium (41)

 

Sport- und                   Grundschule im Sternfeld (52)            Fritz-Lang-Str.15

Spielanlage

 

Schulsportanlage            Grundschule Im Kirchsteigfeld (56)      Lise-Meitner-Str.4-6

 

Sportanlage                 Pierre de Coubertin-Gesamtschule(39) Gagarinstr. 5-7

 

Sportplatz                    Fr.-Wilh.-v.Steuben-Ges.schule (46)      Ric.-Huch-Str.23-27

 

Schulsportanlage            Gesamtschule Theodor-Fontane (51)Zum Teufelssee 4

 

Sportanlage                 Weidenhof-Grundschule (40)                  Schilfhof 23/29

Schlaatz                      Marie-Curie-Gesamtschule (49)

 

Kleinspielfeld               Goethe-Schule (21/31)             Kopernikusstr.30

 

Sportplatz                    Helmholtz-Gymnasium (4)                    Kurfürstenstr.

                                    Eisenhart-Schule (24)                              (Sanierung erfolgt

                                    Einstein-Gymnasium (54)                  2001)

 

Das OSZ I erhält an seinem neuen Standort in der Jägerallee eine moderne Außensportanlage (Fertigstellung im Sommer 2002), deren Nutzung auch für den Freizeitsport vorgesehen ist.

 

Die Außenssportanlagen an nachfolgenden Schulen sind in gutem Zustand. Eine öffentlliche Nutzung erfolgt z.Zt. nicht.

 

Schulsportanlage      Wilhh.-v.Türk-Schule/ (42/44)             Bisamkiez 107-111

                                    James-Krüss-Schule

Grund : Unverträglichkeit öffentlicher Nutzung mit der Nutzung durch im Wohnheim untergebrachte insbesondere hörgeschädigte Schüler.

 

Kleinspielfeld               Waldstadt-Grundschule (27)                  Friedr.-Wolf-Str. 12

Grund : Kein Ballfangzaun vorhanden (Anwohner in unmittellbarer Nachbarschaft)

 

Schulsportanlage            Johanna-Just-OSZ (III)                   Berliner Str. 47

Grund : Rasenplatz (begrenzte wöchentliche Nutzungszeit)

 

Die Schulen            Grundschule Ludwig Renn (2)

                        Voltaire-Gesamtscchule (9)

                        Zeppelin-Grundschule (23) / Gesamtschule Ernst Haeckel (32)

                        Carl-Friedrich-Benz-Realschule (28)

                        Schule an der Insel (10) / Rosa-Luxemburg-Gesamtschule (19)

                        Montessori-Gesamtschule (22)

                        Persius-Gesamtschule (47) / OSZ II Potsdam

                        Allg. Förderschule Bruno Rehdorf (30) und

                        Comenius-Schule (53)

 

verfügen über keine eigenen Außensportanlagen bzw. diese befinden sich in einem unbefriedigenden Zustand, so dass eine öffentliche Nutzung nicht möglich bzw. aus Sicherheitsgründen nicht ratsam ist.

Die individuelle Nutzung der Schulturnhallen ist nicht möglich, weil die Hallen durch den Schul- und den Vereinssport vollständig ausgelastet sind.

 

Zusammenfassung :

An allen Schulen, wo es vertretbar ist, sind die Außensportanlagen öffentlich nutzbar. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnern und Wohnungsverwaltungen infolge starker Lärmbelästigungen sind Kompromisse wie Begrenzung der täglichen Nutzungszeit unuumgänglich. Darüber hinaus wird bei Anlagen, die sehr nahe an der Wohnbebauung gelegen sind, durch das Anbringen von Ballfangnetzen eine Reduzierung des Lärmpegels erreicht.

Ein weiteres Problem ist das Nichtvorhandensein von Toiletten an den Sportanlagen, was dazu führt, dass das Umfeld der Sportanlagen verschmutzt und zum Teil zerstört wird, was erhöhten Reinigungs- und Instandsetzungsaufwand zur Folge hat.

Bei Zurverfügungstelluung finanzieller Mittel zur Sanierung von weiteren Außensportanlagen ist auch deren öffentliche Nutzung möglich (Z.B. Schulen 2,10/19, 23/32)

 

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