Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0381
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung städtischer Schulsportanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- II/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
|
|
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06.06.2001
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Beschlussvorschlag
Gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2001 (DS 01/0234) wird ein
Bericht über die Nutzung städtischer Schulsportanlagen für den nicht schul-
bzw. vereinsgebundenen Freizeitsport in Form einer Mitteilungsvorlage
vorgelegt.
Während
des laufenden Schuljahres ist die Nutzung städtischer Schulsportanlagen und der
für den Schulsport genutzten Sportstätten in unmittelbarer Umgebung von Schulen
für den nicht schul- bzw. vereinsgebundenen Freizeitsport an folgenden
Standorten gewährleistet :
Sportplatz Gerhart-Hauptmann-Grundschule
(12) Hans-Sachs-Str.
Schulsportanlage Käthe-Kollwitz-Realschule
(13)
Sportanlage Grundschule
am Priesterweg (20) Oskar-Meßter-Str.4-6
Sportanlage Karl-Foerster-Schule
(25/26) Kirschallee
172
Kleinspielfelder Espengrund-Gymnasium
(11) Domstr.
14 a/b
Schule
am Griebnitzsee (33)
Kleinspielfeld
und Wilhelm-Busch-Grundschule
(36) Galileistr.6-8
Sportplatz
Stern Grundschule
Am Pappelhain (45)
Leibniz-Gymnsium
(41)
Sport-
und Grundschule
im Sternfeld (52) Fritz-Lang-Str.15
Spielanlage
Schulsportanlage Grundschule
Im Kirchsteigfeld (56) Lise-Meitner-Str.4-6
Sportanlage Pierre
de Coubertin-Gesamtschule(39) Gagarinstr. 5-7
Sportplatz Fr.-Wilh.-v.Steuben-Ges.schule
(46) Ric.-Huch-Str.23-27
Schulsportanlage Gesamtschule
Theodor-Fontane (51)Zum Teufelssee 4
Sportanlage Weidenhof-Grundschule
(40) Schilfhof
23/29
Schlaatz Marie-Curie-Gesamtschule
(49)
Kleinspielfeld Goethe-Schule
(21/31) Kopernikusstr.30
Sportplatz Helmholtz-Gymnasium
(4) Kurfürstenstr.
Eisenhart-Schule
(24) (Sanierung
erfolgt
Einstein-Gymnasium
(54) 2001)
Das OSZ I
erhält an seinem neuen Standort in der Jägerallee eine moderne Außensportanlage
(Fertigstellung im Sommer 2002), deren Nutzung auch für den Freizeitsport vorgesehen
ist.
Die
Außenssportanlagen an nachfolgenden Schulen sind in gutem Zustand. Eine
öffentlliche Nutzung erfolgt z.Zt. nicht.
Schulsportanlage Wilhh.-v.Türk-Schule/
(42/44) Bisamkiez
107-111
James-Krüss-Schule
Grund :
Unverträglichkeit öffentlicher Nutzung mit der Nutzung durch im Wohnheim
untergebrachte insbesondere hörgeschädigte Schüler.
Kleinspielfeld Waldstadt-Grundschule
(27) Friedr.-Wolf-Str.
12
Grund :
Kein Ballfangzaun vorhanden (Anwohner in unmittellbarer Nachbarschaft)
Schulsportanlage Johanna-Just-OSZ
(III) Berliner
Str. 47
Grund :
Rasenplatz (begrenzte wöchentliche Nutzungszeit)
Die
Schulen Grundschule
Ludwig Renn (2)
Voltaire-Gesamtscchule
(9)
Zeppelin-Grundschule
(23) / Gesamtschule Ernst Haeckel (32)
Carl-Friedrich-Benz-Realschule
(28)
Schule
an der Insel (10) / Rosa-Luxemburg-Gesamtschule (19)
Montessori-Gesamtschule
(22)
Persius-Gesamtschule
(47) / OSZ II Potsdam
Allg.
Förderschule Bruno Rehdorf (30) und
Comenius-Schule
(53)
verfügen
über keine eigenen Außensportanlagen bzw. diese befinden sich in einem
unbefriedigenden Zustand, so dass eine öffentliche Nutzung nicht möglich bzw.
aus Sicherheitsgründen nicht ratsam ist.
Die
individuelle Nutzung der Schulturnhallen ist nicht möglich, weil die Hallen
durch den Schul- und den Vereinssport vollständig ausgelastet sind.
Zusammenfassung
:
An allen
Schulen, wo es vertretbar ist, sind die Außensportanlagen öffentlich nutzbar.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnern und Wohnungsverwaltungen infolge
starker Lärmbelästigungen sind Kompromisse wie Begrenzung der täglichen
Nutzungszeit unuumgänglich. Darüber hinaus wird bei Anlagen, die sehr nahe an
der Wohnbebauung gelegen sind, durch das Anbringen von Ballfangnetzen eine
Reduzierung des Lärmpegels erreicht.
Ein weiteres
Problem ist das Nichtvorhandensein von Toiletten an den Sportanlagen, was dazu
führt, dass das Umfeld der Sportanlagen verschmutzt und zum Teil zerstört wird,
was erhöhten Reinigungs- und Instandsetzungsaufwand zur Folge hat.
Bei
Zurverfügungstelluung finanzieller Mittel zur Sanierung von weiteren
Außensportanlagen ist auch deren öffentliche Nutzung möglich (Z.B. Schulen
2,10/19, 23/32)