Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0463

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das dezentrale BUGA-Konzept in Potsdam führte zu differenzierten Nachnutzungsüberlegungen für einzelne Projekte je nach Art der Maßnahme.

Für die "nichtgrünen" Investitionen war die geklärte Nachnutzungsfrage bereits Investitionsvoraussetzung. Die Nachnutzung für die Projekte Biosphäre Potsdam, Schiffsanleger mit Hafengebäude und die Gastronomie ist abschließend geklärt.

Eine Intensivierung städtischen Grüns erfolgte durch Sanierung und Aufwertung vorhandener Grünbereiche. Die Pflege und Unterhaltung dieser Anlagen wird über den Fachbereich Grün und Verkehrsflächen wahrgenommen. (Nuthepark, Havelufer, Platz der Einheit, Promenaden, Nauener- und Jägertor, Freundschaftsinsel). Auch hierfür ist die Nachnutzung abschließend geklärt.

Die Gestaltung der Lenneschen Feldflur erfolgte im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens. Integraler Bestandteil des Verfahrens war die Klärung der Nachnutzung. Die Pflege und Unterhaltung der entstandenen Wege, Hecken, Biotope und des Obstgartens wird arbeitsteilig durch die Bereiche Grün- und Verkehrsflächen und Umwelt und Natur gewährleistet.

Darüber hinaus erfolgte die Schaffung ganz neuer Grün- und Parkanlagen (Volkspark Bornstedter Feld und Neuer Lustgarten) eine Erweiterung städtischen Grüns.

Mit der Realisierung dieser "grünen BUGA-Projekte" konnte Potsdam mit attraktiven, modern gestalteten Grünanlagen bereichert werden und an seine gartenkünstlerischen Traditionen anknüpfen.

Den positiven Effekt von großzügigen, gestalterisch und funktional wertvollen Grünanlagen für die Ausstrahlung einer Stadt sowohl auf Bewohner als auch auf Besucher stehen die erheblichen finanziellen Belastungen für Erhalt und Pflege gegenüber.

Um dieser neuen Aufgabe und wirtschaftlichen Herausforderung gerecht zu werden, bedarf es einer angemessenen Lösung zur Bewirtschaftung dieser Parkanlagen.

Das Gutachten zur Nachnutzung des Parkes im Bornstedter Feld liegt der Stadt vor, die Zusammenfassung befindet sich in der Anlage. Das vorliegende Gutachten wird als Arbeitsgrundlage betrachtet. Es bedarf in wichtigen Bereichen der Konkretisierung. Dies betrifft insbesondere folgende Themenbereiche :

- Weiterentwicklung der im Gutachten absolut betrachteten Varianten (z.B. Volkspark mit Zaun, ohne Eintritt, mit Bespielung der Wälle)

- Prüfung der Fördermittelkonformität des zu verfolgenden Betriebsmodells durch differenzierte Betrachtungen der verschiedenen Fördergegenstände im Park

- Bewertung der gutachterlichen Einschätzung des touristischen Nachfragepotentials

- Integration des Nachnutzungsgutachtens für den Neuen Lustgarten, Prüfung der Einbeziehung zusätzlicher Bereiche (Freundschaftsinsel) - gesamtstädtische Betrachtung des "Veranstaltungsmanagements"

- Aufwand-Nutzen-Abwägung der verschiedenen Varianten

- Entwicklung eines Veranstaltungskonzeptes, einer Vermarktungsstrategie / Öffentlichkeitsarbeit

- Konkretisierung der Einzäunung des Parks, Detailierung des Flächenkonzeptes, Prüfung der vorübergehenden Nutzung temporärer Schauflächen der BUGA, Konkretisierung infrastruktureller Anforderungen

- Konkretisierung der Betriebsform und der Eintrittskonzeption

 

Zur Sicherung der kurzfristigen Klärung dieser Fragestellungen wurde bei der Stadt eine fachübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, an der der Entwicklungsträger Bornstedter Feld und die Tourismusgesellschaften beteiligt werden.

 

Eine Beschlussvorlage zur Nachnutzungskonzeption ist für Herbst 2001 vorgesehen.

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