Beschlussvorlage - 12/SVV/0727

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2013.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Im Ergebnis eines Erörterungstermins bei der Kommunalaufsicht im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (MI) am 21.3.2012 zu den Beanstandungen der Straßenreinigungsatzung (technische Satzung) und der Straßenreinigungsgebührensatzung 2012 hat das MI ausdrücklich betont, dass die Differenzierung der Reinigungsklassen nach Maschinen- und Mischreinigung grundsätzlich für zulässig erachtet wird. Die Differenzierungsmerkmale und Kriterien für die Zuordnung der einzelnen Straßen in die jeweilige Reinigungsklasse müssen jedoch transparent und systemgerecht sein. Die Einordnung aller Straßen muss nachvollziehbar und nachprüfbar über vorher festgelegte Zuordnungskriterien erfolgen.

 

Auf dieser Basis mussten die Verhandlungen mit der STEP neu geführt werden, um eine entsprechende Kalkulation der Gebühren vornehmen zu können.

 

Hieraus ergibt sich insgesamt das Erfordernis einer Vorkalkulation für die Gebühren der Straßenreinigung 2013 innerhalb der einzelnen Reinigungsklassen (RK) unter Berücksichtigung der mit dem beauftragten Dritten (STEP) vereinbarten Preise.

 

In diese Kalkulation fließen Über- bzw. –Unterdeckungen der Kosten des Kalkulationsjahres 2011 ein.

 

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze errechnen sich nachfolgende Gebührensätze:

 

 

Reinigungsklasse

Gebührensatzung 2012

Gebührensatzung 2013

1/13

33,39 €

85,51 €

2/13

3,02 €

19,95 €

3/13

10,09 €

12,04 €

4/13

4,85 €

4,14 €

5/13

3,02 €

1,21 €

6/13

0,00 €

0,00 €

                                                                                                                                           

 

Ein Vergleich der Gebühren wäre nur in den Reinigungsklassen 1 bzw. zwischen 2/12 und 5/13 möglich, da die Zuordnung von Straßen in diesen  Reinigungsklassen annähernd in beiden Jahren annähernd identisch ist.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) schreibt die Erhebung von Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung vor. Es regelt ebenso die Verpflichtung der Kommune zum zeitnahen Ausgleich von Über- oder Unterdeckung der Kosten im Rahmen einer durchzuführenden Kalkulation.

 

 

Anlage

Darstellung der Haushaltsansätze 2013

Produkt 5450100 Straßenreinigung

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Anlagen

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