Beschlussvorlage - 12/SVV/0727
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigungsgebührensatzung 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.11.2012
| |||
|
05.12.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
21.11.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
|
Vorberatung
|
|
|
22.11.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.11.2012
|
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Im Ergebnis eines Erörterungstermins bei der Kommunalaufsicht im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (MI) am 21.3.2012 zu den Beanstandungen der Straßenreinigungsatzung (technische Satzung) und der Straßenreinigungsgebührensatzung 2012 hat das MI ausdrücklich betont, dass die Differenzierung der Reinigungsklassen nach Maschinen- und Mischreinigung grundsätzlich für zulässig erachtet wird. Die Differenzierungsmerkmale und Kriterien für die Zuordnung der einzelnen Straßen in die jeweilige Reinigungsklasse müssen jedoch transparent und systemgerecht sein. Die Einordnung aller Straßen muss nachvollziehbar und nachprüfbar über vorher festgelegte Zuordnungskriterien erfolgen.
Auf dieser Basis mussten die Verhandlungen mit der STEP neu geführt werden, um eine entsprechende Kalkulation der Gebühren vornehmen zu können.
Hieraus ergibt sich insgesamt das Erfordernis einer Vorkalkulation für die Gebühren der Straßenreinigung 2013 innerhalb der einzelnen Reinigungsklassen (RK) unter Berücksichtigung der mit dem beauftragten Dritten (STEP) vereinbarten Preise.
In diese Kalkulation fließen Über- bzw. Unterdeckungen der Kosten des Kalkulationsjahres 2011 ein.
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze errechnen sich nachfolgende Gebührensätze:
Reinigungsklasse | Gebührensatzung 2012 | Gebührensatzung 2013 |
1/13 | 33,39 | 85,51 |
2/13 | 3,02 | 19,95 |
3/13 | 10,09 | 12,04 |
4/13 | 4,85 | 4,14 |
5/13 | 3,02 | 1,21 |
6/13 | 0,00 | 0,00 |
Ein Vergleich der Gebühren wäre nur in den Reinigungsklassen 1 bzw. zwischen 2/12 und 5/13 möglich, da die Zuordnung von Straßen in diesen Reinigungsklassen annähernd in beiden Jahren annähernd identisch ist.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) schreibt die Erhebung von Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung vor. Es regelt ebenso die Verpflichtung der Kommune zum zeitnahen Ausgleich von Über- oder Unterdeckung der Kosten im Rahmen einer durchzuführenden Kalkulation.
Anlage
Darstellung der Haushaltsansätze 2013
Produkt 5450100 Straßenreinigung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
130,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
16,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
698 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
240,6 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
18,6 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
19,5 kB
|