Antrag - 12/SVV/0715

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen (Verbot innerhalb einer Richtlinie bzw. Satzung) dafür zu sorgen, dass der Gebrauch von Heizstrahlern in der Außengastronomie der Landeshauptstadt künftig untersagt wird.

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Erläuterung

Begründung:

Das winterliche Aufstellen von so genannten „Heizpilzen“ und anderen Wärmestrahlern im Freien zur Erwärmung der Umgebung für die Besucher der Außenbereiche von Gaststätten, Cafés, Kiosken etc. weitet sich immer mehr aus.

Dies läuft dem allgemeinen Versuch, den klimaschädlichen Ausstoß von CO2 zu reduzieren, völlig zuwider. Hinzu kommt, dass die Stadt Potsdam nicht nur Mitglied im Klimabündnis ist sondern verbindliche Maßnahmen zur CO2 Reduktion beschlossen hat.

Ein Heizstrahler setzt pro Stunde bis zu 3,5 Kilogramm Kohlendioxid frei. Dies sind auf ein Jahr gerechnet ca. 4 Tonnen, so viel wie das Auto eines Vielfahrers oder ein komplettes gut gedämmtes Einfamilienhaus. Neben dem Ausstoß von bis zu 4 Tonnen CO2 pro Gerät und Saison wirken im Freien betriebene Heizpilze kontraproduktiv, um Bürgerinnen und Bürger zur Energieeinsparung zu motivieren.

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