Antrag - 12/SVV/0720

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen inwieweit die Mehrkosten, welche durch die Änderung  der Durchfahrtshöhe von 4,20 Meter auf 4,50 Meter  entstehen, von der Stadt übernommen werden können.

Die bereits vorhandene Beschränkung auf 30 km/h ist beizubehalten.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu in ihrer Sitzung am 05.12.2012 zu berichten.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Bereich der Eisenbahnunterführung Reiherbergstraße zwischen K.-Liebknechtstraße und  Falknerstraße befindet sich die Fahrbahndecke in einem desolaten Zustand.

Im Antrag Drucksache 11/SVV/0025 wurde bereits darauf hingewiesen. Im Zuge der Sanierung muss eine uneingeschränkte Durchfahrtshöhe  hergestellt werden

Das bei einer Sanierung der normgerechte Zustand hergestellt wird steht außer Frage. Die anfallenden Mehrkosten können aber nicht   den Anwohner aufgebürdet werden.

Das Gesamtinteresse einer normgerechten Durchfahrtshöhe liegt hauptsächlich bei der Stadt.

Demzufolge sollten diese Mehrkosten auch gerechter verteilt werden.

 

 

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Anlagen

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